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an der Seite seiner auserwählten Gardisten und Jäger einherziehen. Als er
aber gehört, dafj es sich nur um die uniformierte Bürgergarde handele, gab
er bereitwillig feine Zustimmung.
Die Nachricht hiervon verbreitete sich blitzschnell in der Stadt und fand
bei der Bürgerschaft begeisterten Widerhall, tiberall, wo die kombinierten
Wachtmannschäften erschienen, wurden sie mit lautem Hurra empfangen.
Wenn am 10. April noch etwas zur Beruhigung der Gemüter fehlte, so wurde
es durch folgende Proklamation des Bandesherrn vom selbigen Tage beseitigt.
Diese lautete:
Hit tiefem Schmerze beklage Jch ein Ereignis, das in der vergangenen
Tlacht zu bedauerlichen Störungen der öffentlichen Ruhe Heiner Residenz
stadt Ueranlassung gegeben hat. Finde Jch auch noch darin Beruhigung,
datz, soweit der Sachverhalt bis jetzt ermittelt werden konnte, ein Hensehen-
leben nicht zu beklagen ist, und datz nur einzelne Garde-du-Korps es waren,
welche sich ohne Kommando Exzesse gegen hiesige Einwohner zuschulden
kommen Hetzen, so habe Jch mich dennoch alsbald veranlasst gesehen, den
Ausmarsch der Garde-du-Korps und nun die Auflösung derselben anzuordnen.
Die Schuldigen wird die Strenge des Gesetzes treffen, und es wird zu diesem
Ende die notwendige Untersuchung alsbald eingeleitet werden.
Jch setze in die Bürger Heiner Residenz das Vertrauen, datz sie in den
bereits getroffenen Anordnungen den Beweis Heines ernsten Willens zur ge
setzlichen Ahndung des fraglichen Vorfalles erkennen, darin Beruhigung finden
und sich nicht zu Schritten werden verleiten lassen, die für sie selbst und das
Band die traurigsten Folgen haben können.
Cassel, den 10. April 1848.
Friedrich Wilhelm,
gez. v. Baumbach. Schwedes.
Weitz. v. Heyer. Eberhard.
Dazu erlietz der Oberbürgermeister der Residenz folgende Bekannt
machung :
Damit die Untersuchung der gestern vorgefallenen traurigen Ereignisse
und Exzesse einiger ehemaligen Garde-du-Korps sofort mit aller Strenge
eingeleitet werden kann, bin ich von Kurfürstlicher Commandantur der Re
sidenz ersucht worden, sobald es nur möglich genaue Details jener Begebenheit,
welche auf eine so beklagenswerte Weife die öffentliche Ruhe gestört hat,
von ihrer Entstehung an, und welche durch glaubwürdige Zeugen bewiesen