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Die Offiziere werden sich gewiss der Tragweite ihrer Reden nicht be
wußt gewesen sein und hatten einen solchen üblen Ausgang nicht gewollt.
Aber das find höchstens mildernde Umstände. Ibenn keine Toten zu beklagen
waren, so war das nicht ihr Verdienst. Schweruerwundete gab es genug. Ibas
das Gravierendste war, das war der Angriff der Garde-du-Korps auf die
Bürgergarde. Diese war ein staatlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung
organisierter Militärverband, und indem die Reitersleute auf sie einhieben,
sie verwundeten, ja bis in die Räume des Rathauses vordrangen und damit
sich des Haus- und Tandfriedensbruchs in schwerster Weite schuldig machten,
hatte die Truppe ihr Schicksal vollauf verdient.
Die Sache hat freilich auch ihre Kehrseite, und die drängt uns die Trage
auf, ob es politisch klug war, dem Tandesherrn jenen Urteilsspruch abzu
ringen. Wir, die wir den Tumult jener Rächt nicht gesehen und miterlebt
haben, können uns da schwer ein Urteil bilden. Wenn die Bürgergarde nicht
mehr imstande war, das Palais zu schützen, wenn der Sturm auf dieses erfolgte,
so griff das reguläre TTilitär ein, und es floß Bürgerblut in Strömen. Da war
die Auflösung der Garde-du-Korps ein Übel, das gegenüber diesem nicht in
Betracht kam. Wenn aber die Bürgergarde stark genug war, die Ordnung auf
recht zu erhalten — und das vermögen wir eben nicht zu beurteilen — so
war bei dem Charakter Kurfürst Triedrich Wilhelms der Urteilsspruch, der
ihm abgerungen war, ein Opfer, das er nie verwinden und verzeihen würde.
Merkwürdig ist es, daß Triedrich Oetker in seinen Denkwürdigkeiten
an der Stelle, wo er der Rächt des 9. April gedenkt (Band 1, S. 309) nichts da
von erwähnt, daß er den Rat erteilt habe, die Auflösung der Garde-du-Korps
zu verlangen. Dieser Umstand legt den Gedanken nahe, daß er nachträglich
selbst vielleicht jene Torderung als nicht politisch klug betrachtet hat.
Zweifellos wurde der Schritt in jenen kritischen Stunden als der allein
zweckmäßige von der Mehrzahl derer gebilligt, die die Sache des Uolkes ver
traten. Und wenn es zu seiner Rechtfertigung noch eines Beweises bedarf,
so ist es der, daß am anderen Uormittage die hessische Ständeversammlung —
vielleicht auf Triedrich Oetkers eigenen Antrag — beschloß, die Auflösung
der Teibgardereiter vom Kurfürsten zu verlangen.
Aber auch im Jnteresse des Tandesherrn selbst und seiner Anhänger
muß die über die Garde-du-Korps verhängte Maßnahme als durchaus ge
rechtfertigt, als ein Opfer bezeichnet werden, welches die Eintracht zwischen
Türst und Uolk erheischte. Denn wie Oetker in feinen schon erwähnten Te-
benserinnerungen auf Seite 323 des ersten Bandes versichert, war die Ansicht
allgemein verbreitet, daß der Kurfürst oder doch wenigstens feine Umgebung
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