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legte, verdächtig gemacht hatte; auch Friedrich Murhard wurde bei einem
Besuch von Frankfurt in Hanau verhaftet. Endlich zog man von der Lasseier
Polizeibehörde selbst den Oberpolizeiregistrator Urban, den Oberpolizei
kommissar Windemuth und den Oberpolizeirat wende in Haft, bis schließlich
die Hntersuchungskommisfion, vermutlich, um nicht ganz umsonst gearbeitet
zu haben, den Oerdacht der Täterschaft auf den bis dahin allgewaltigen Chef
dieser Behörde, den Oberpolizeidirektor v. Hanger, selbst hinzulenken wußte,
dem man alsHotiv den Wunsch unterschob, sich durch die Briefe und die durch
sie hervorgerufene Angst des Tandesherrn bei diesem unentbehrlich zu machen.
Hanger erhielt aus dem Kabinett des Kurfürsten den Befehl, sich dienst
lich nach Fulda zu verfügen, und wurde unterwegs von einer Gendarmerie
abteilung unter Führung des Leutnants Weschke in brutaler Weise verhaftet
und auf die Festung Spangenberg gebracht. Trotzdem die gegen ihn einge
leitete Untersuchung keinerlei ernstliches Beweismaterial zutage förderte,
wurde er von der vom Landesherrn eingesetzten Hntersuchungskommisfion
(nicht von den ordentlichen Gerichten) durch Erkenntnis vom 20. November
1827 aller seiner Ämter und Würden entsetzt und zu einer fünfjährigen Fe
stungsstrafe verurteilt, die ein allerhöchster Kabinettsbefehl auf Lebenszeit
verlängerte und in ihrer Ausführung wesentlich verschärfte. Doch gab ihm
der Erlaß der Verfassung im Januar 1831 die Freiheit zurück. 1 )
Viel Lärm um nichts! muß man sagen. Denn schon am 4. Januar 1824
hatte sich bei der Statue Friedrichs II. auf dem Friedrichsplatz der letzte Zettel
gefunden, folgenden Jnhalts: „Wer sich bewußt, nichts Böses, vielmehr Gutes
gewollt zu haben, kann sich nach dem Ausspruch des Gewissens und der Ver
nunft beruhigen. Se. Königs. Hoheit haben den Brief vom 18. Juni 1823
falsch ausgelegt; er enthält keineswegs die Angabe eines Hordanschlags auf
das Leben unseres Fürsten, vielmehr muß deutlich aus ihm hervorgehen, daß
ihn nur die uneigennützigste Vaterlandsliebe diktierte. Jener Bund hat sich
nunmehr aufgelöst, und Se. Königs. Hoheit haben in Zukunft nichts mehr
zu befürchten. Hit der herzlichsten Bitte um Befreiung der ganz schuldlos
Verhafteten schreibt dieses im Angesicht des allwissenden Gottes Freimuth,
der fein Vaterland auf ewig verlassen hat."
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1) Wipp»ermann: Kurhessen feit dem Freiheitskriege, S. 170f. — Manger kann
wohl um deswillen schon nicht als Verfasser der Drohbriefe oder als intellektueller Ur
heber derselben in Betracht kommen, weil im ersten derselben der Grlaf} einer Verfassung
uom Kurfürsten verlangt wird, ein Mann in seiner Stellung aber an einer solchen nicht
nur kein Jnteresse haben konnte, sondern geradezu dadurch in feiner unverantwortlichen
Stellung unmöglich wurde.
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