340
8
I
8
8
6
8
i i
8 8
Abdruck des holdseligen Bildes, wodurch er sich für immer uns uergegen- 6
wärtigte. Empfangen Sie, meine Herren, und Sie, beneidenswerte Reprä
sentanten unserer beglückten Stadt, den höchsten Benutz des Entzückens 0
durch den wonnevollen Anblick, durch den steten Besitz des erhabensten Eben- n
bildes, welches ich Ihnen darzustellen die Ehre und das Glück habe. Wir alle 8
empfinden in diesem schönsten Augenblicke, voll des wärmsten Enthusias- n
mus, das reinste Vergnügen, die wahrste, treueste Anhänglichkeit, womit die 0
biedere Einwohnerschaft dieser Stadt ihrem innigst geliebten Regenten allezeit
ergeben ist. Er gab uns hierdurch gewissermatzen sich selbst und hiemit das 0
sichtbarste Zeichen seiner Zufriedenheit mit der Erfüllung unserer Pflichten. n
Ihm, dem Schützer seines Reichs, dem Beförderer des nützlichen und Buten, 0
dem Vater und Wohltäter feiner Untertanen, weihen wir in dieser feierlichen n
Stunde, deren Andenken uns ewig eingegraben bleiben wird, die innigsten 0
Gefühle des Dankes, der kindlichen Diebe, des unbeschränkten Zutrauens
treuer Diener und Untertanen. Ihm huldigen wir von neuem mit gerührtem 0
Herzen, das inbrünstig und freudig nur den Wunsch als den liebsten in sich
ertönen lätzt: Es lebe zum Wohle des Reiches und der Stadt lange und 0
glücklich unser guter, unser gnädigster König!“ §
Alle stimmten jubelnd ein, und bei dem darauf folgenden Mahle wurde 0
noch mancher Trinkspruch zu Ehren des Mannes, der am wenigsten von allen n
im Königreiche seine Schuldigkeit tat, zu Ehren des napoleonischen Hauses 0
und der neuen Ordnung der Dinge ausgebracht. Zwei Jahre später wanderte
die Büste auf den Rathausboden in eine dunkle Ecke und hielt erst nach dem 0
Jahre 1866 wieder ihre Auferstehung. §
8
6
8
8
9
8
8
8
8
8
6
8
6
8
6
8
6
8
6
8
6
8
6
8
6
8
Es dürfte hier am Orte fein, etwas über die Stadtuerfassung der west
fälischen Zeit zu sagen. Wie alles, was die Doktrinäre der Revolution neu
ordneten, ist auch die Staatseinrichtung des Königreichs Westfalen logisch,
man möchte sagen, nach der Schablone gearbeitet und vom Kaiserreich so
dann in eine militärisch-straffe form gegossen. Die Konstitution des König
reichs ignoriert den Unterschied zwischen Stadt- und Dorfgemeinden voll
ständig und kennt nur Munizipalitäten oder Kommunen, die je nach den
Umständen aus einer oder mehreren Ortsgemeinden besteht. Der bisherige
Unterschied zwischen Vollbürgern und Beifassen wird zwar nirgends aus
drücklich aufgehoben, verschwindet aber vor den Bestimmungen des Code
Napoleon. An der Spitze der Kommune steht der Maire nebst dem Munizipal
rat; ersterer hat je nach der Brötze der Gemeinde einen oder mehrere Ad-
©0<2D00<2D00<2D 00 <2D 00 <2D00<2D00<2D 00 <2DOO<2DOO<2D 00 <2D 00 <2DO0<2DOO<2DOO<2D 00 <2D0©
8