Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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nahmen zu können. Auch beantragen sie die Abschaffung des herrenlosen 
Gesindels, das sich unter allerhand Dorwand in Cassel eingeschlichen habe. 
Die Gilden benutzten die Gelegenheit zu allerhand Beschwerden; insbesondere 
greifen sie wieder die den französischen Refugies gewährten Freiheiten an, 
während die Hansegreben das schon bei Einführung des Ozents geltend 
gemachte Bedenken hervorheben, daß durch dessen Höhe der hessische Harkt 
beeinträchtigt werde. Jn einer besonderen Eingabe (uom 29. September 
1731) an den Prinzen Wilhelm aber wenden sich die Hansegreben aufs schärfste 
gegen die seit etlichen und 20 Jahren in der Stadt äußerst zahlreich einge 
wanderten Juden, die allen Handel und sogar den Gewandschnitt an sich 
gezogen hätten, so daß sie, die Bittsteller, sich am Rande ihres bevorstehenden 
Unterganges sähen. 
Die Gilden allesamt bitten, daß die Kontribution nicht höher steige 
als bis zu dem im Jahre 1673 von den Candständen genehmigten Betrage 
von 300000 Gulden. 
Den Ozent setzte der König aus eigenem Antrieb alsbald herab und 
beschränkte ihn, damit das Geld im Lande bleibe, auf Luxusgegenstände 
und sonst entbehrliche ausländische Waren, wie der Abschied des von ihm 
auf den 1. Oktober hierher einberufenen Bandtages hervorhebt?) Dem gleichen 
Zwecke diente die auf dem nämlichen Bandtage gegebene Anregung, den 
Buxus bei Hochzeiten und Festen und den Kleideraufwand zu verbieten, 
welcher die Regierung durch eine Kleiderordnung im Jahre 1739 nachkam, 
also daß allen nicht zu den Honoratioren gehörigen Untertanen nur inländische 
Wollentuche zu tragen erlaubt sein, die Schneider aber, die für solche Beute 
ausländisches zu verarbeiten sich herbeiliefen, aus der Zunft ausgestalten 
werden sollten. Schwerlich ist diese Derordnung gehandhabt worden, sie zeigt, 
wie weit die Staatsvormundschaft, die von der Regierung und den Ständen 
gleichermaßen für nötig erachtet wurde, zu gehen wagte. Die Errichtung einer 
Polizeikommission für Cassel (1735), die aus dem Gouverneur der Festung, 
mehreren Mitgliedern aus den obersten Kollegien, dem Oberschultheifen 
und Bürgermeister zusammengesetzt, dreimal wöchentlich auf dem Rathause 
Sitzung abhielt, war gewiß auch ein Fortschritt gegen früher. Eine straffe 
Handhabung der Polizei aber war, obwohl die Kommission dem Bandes 
herrn direkt unterstand, bei dem kollegialen System ausgeschlossen. 
Das Erwerbsleben in Cassel hatte, seit mit dem Tode Landgraf Karls 
dessen glänzende und kostspielige Hofhaltung aufhörte und die neue Regierung 
1) Siehe Hett. Beytr. II, 701.
	        
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