252
im In- wie im Ausland, geflossen. Der erste Gottesdienst fand am Sonntag
Jubilate 1738 statt; im selben Jahre wurde noch ein zweiter Prediger — der
erste war Friedrich Philipp Schlosser — angestellt.
In der Gewerbepolitik schritten die Brüder auf den Bahnen des Vaters
fort. Am 21. November 1730 wurde ein neues Zunftreglement erlassen, das
als eine verbesserte Auflage desjenigen von 1693 anzusehen ist und die alte
Freiheit der unbeschränkten Gesellenzahl wieder herstellt, sehr zum Verdrusse
der Schneiderzunft, die gegen diesen Paragraphen (13) heftig, doch jetzt ver-
gebens opponierte. Bei einer Seelenzahl der Stadt Cassel von ungefähr 16 000
Einwohnern 1 ) hatte diese Zunft 1739 nicht weniger als 103 Meister. Zur selben
Zeit finden sich hier 50 selbständige Schreiner, 6 Hutmacher, 23 Drechsler,
35 Weißgerber und Kürschner, 79 Schmiede (nebst Schlossern, Schwertfegern
und verwandten Handwerken), 176 Schuhmacher und Dohgerber, 26 Strumpf-
weber, darunter 7 Franzosen, — Zahlen, die auf das Erwerbsleben immerhin
einen Rückschluß gestatten.
Der Hebung des geschäftlichen Uerkehrs diente die mit landesherr-
licher Unterstützung (durch Tlotifikation vom 8. Mai) im Jahre 1731 dahier
vom Buchdrucker Hampe begründete Policey- und Commercien-Zeitung,
ein Organ, das der Politik natürlich ganz fern steht und programmätzig nur
zufällige Nachrichten von Glücks- und Unglücksfällen bringt, sonst aber alles,
was dem Geschäftsmann wissenswert ist, an Auktionen, auszuleihenden Ka-
pitalien, Preiskuranten, Frucht- und Fleischtaxen, Wechselkursen und dergl.
mehr. Alsbald nach dem ersten Erscheinen dieses für das Geschäftsleben in
hiesiger Stadt bedeutungsvollen Blattes, am 24. August, zur Zeit seiner An-
Wesenheit in Hessen, erließ Friedrich dann ein Ausschreiben an alle Obrig-
keiten, nach Zuziehung geeigneter Personen zu berichten und Vorschläge
zu machen, was sie „zu mehrerem Aufnehmen und Flor des Publici in Polizei,
Kommerzien, Fabriken, Ökonomie und dergleichen nützlichen Sachen dienlich
und praktikabel fänden", welcher Aufforderung namentlich in Cassel eifrig
entsprochen wurde. Bürgermeister und Rat klagen insbesondere über die
Abnahme des Kredits und finden die Ursache darin, daß liquide Schuld-
klagen durch alle Instanzen durchlaufen müßten, ehe der Gläubiger befriedigt
werde; sie verlangen einen Schuldturm, um leichtsinnige Schuldner in Haft
1) Nach einer Spezifikation von 1723 zählte man hier in diesem Jahre an Hof-
dienern und Beamten 773, an Handwerksleuten, so Bürger sind 1463, an denen, so
keine Bürger find 715, an Invaliden und abgedankten Soldaten 105, an herrenlosem
Gesindel 261 Personen. Dazu zwei Regimenter Soldaten und die Insassen der ver-
schiedenen Armenhäuser.