Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

kümmerte sich niemand. „Sondern vielmehr in währender noch so viel neue 
unverständige Idioten aus ein- und anderm Nebenabsehen von denen Bürger 
meistern angenommen worden und täglich in fraudem legis admittiret wer 
den, welche Procuratores theils von sich nichts gehabt, theils sonst nichts ge- 
lernet, wovon sie sich nähren können, als nur die Bürgerschaft unter einander 
zu verhetzen und zum Processiren und Streiten aufzuwiegeln.“ 
Wenn Bürgermeister und Schöffen in bürgerlichen Sachen keine Termine 
innehalten, so darf es nicht in Erstaunen setzen, datz in peinlichen Bällen, die 
bei anderen Berichten in Z, 4 bis 6 Wochen längstens abgetan zu sein pflegen, 
in Cassel der unnötigen Protraktionen und Interlokuten kein Ende ist und 
die Delinquenten oft Jahre hindurch auf herrschaftliche Kosten im Turme 
schmachten müssen, nur damit für die Richter bei den häufigen Terminen 
recht viele „Schreckenberger“ herausspringen. 1 ) Daß es hierbei mit den An 
schauungen unseres Gewährsmannes nicht übereinkommt, wenn die peinlich 
Beklagten in den Herhören so gelinde torquiert werden, datz sie sich über die 
hiesige Tortur lustig machen, wird uns kaum befremden, und ebensowenig, 
datz er die Einführung verbesserter Polterwerkzeuge empfiehlt, als das be 
kannte Schnüren, das Teipziger Instrument, das Wiener Kästchen und andere 
dergleichen schöne Sachen. 
Wir erfahren bei dieser Gelegenheit, daß im Jahre 1708 der Wein 
schank der eigenen Verwaltung der Stadt — wenn auch nur vorübergehend — 
entzogen und an Privatleute verpachtet worden war. Damals hatten sich im 
städtischen Weinkeller noch für 1200 Taler Weine befunden. Diese hatten die 
Bürgermeister untergeteilt, wobei der Löwenanteil in ihre eigenen Keller den 
Weg gefunden hatte, und „will niemand wissen, wo diese 1200 Reichstaler 
der Stadt berechent worden, wovon die Rathsverwandte Bögehold, Sechehaye, 
Knabeschuch und Heiligenberg die beste Nachricht geben können.“ — Die 
Stadt und die Bürgerschaft werden an allen Ecken betrogen, sogar die De 
positengelder auf dem Rathaus sind nicht sicher, während die Konkursprozesse 
zum Nachteil der Gläubiger endlos verschleppt werden. In alle diese und noch 
viel mehr dunkele Ecken leuchtet der kundige Gewährsmann hinein, der kein 
Ingenium gewöhnlichen Schlages gewesen sein kann. Denn zwei Gedanken, 
die er hier zuerst vorträgt, gereichen seinem staatsmännisehen Blick zur Ehre. 
Einmal regt er die (allerdings schon zu Landgraf Wilhelms IV. Zeit ins Auge 
gefatzte) Kodifikation des hessischen Rechtes, die Ausarbeitung eines Codex 
hassiacus, an. Sodann entwickelt er hier zum ersten Male den Plan der Er- 
1) Der Schreckenberger war eine Münzsorte, davon 2 auf 1 stlbus gingen. 
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