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Andreas Meyer, Vater und Sohn, wegen des Fleifchverkaufs in ihren Häusern.
Der Bescheid der Regierung lautete: Da das den Genannten am 7. Februar
1693 erteilte Reskript ihnen solches nach vorheriger Besichtigung des Fleisches
erlaubt, als wird es auch billig, soviel den Vater anlangt, dabei gelassen, nach
dem aber der Sohn Andreas Meyer eines hiesigen Mehgers Tochter geheiratet
und also die Gilde bereits halb von der Frau hat, so sollen Bürgermeister und
Rat denselben dahin vermögen und anhalten, sich ganz in die Gilde aufzu
nehmen zu lassen. Dies war die einfachste Tötung, nur nicht im Wege der
Gewerbefreiheit.
Man darf die Zünfte wegen ihres Festhaltens am alten nicht ungerecht
beurteilen. Sie sorgten dafür, daß der Verdienst möglichst gleichmäßig ver
teilt wurde: gestatteten sie nicht, Reichtümer zu sammeln, so beugten sie auch
der Armut und Dürftigkeit vor. Dazu waren sie die Hüterinnen von Zucht
und guter Sitte, und mit den Religionsfragen war es bei ihnen ernst. TUie
sehr man vom reformierten Bekenntnis durchdrungen war, und wie die kon
fessionellen Unterschiede damals auch im bürgerlichen Beben noch eine Rolle
spielen konnten, ersieht man z. B. aus einem Streitfall der hiesigen Schuster
gesellen, die im Jahre 1714 beim Magistrat dahier eine Klage anhängig macken,
daß man ihnen (in einer reformierten Stadt!) lutherische Altgesellen auf
dringen wolle. Das Stadtgericht hatte für sie entschieden. Die JCutherischen
aber beruhigten sich nicht dabei, sie wandten sich direkt an den sandgrafen,
dessen verständige Verfügung dahin erging, daß die Beschwerdeführer ihren
reformierten Kollegen in allen Handwerksgebräuchen, bei der Wahl und Be
stellung der Altgesellen und dem Vorsitz bei der fade, durchaus gleich zu halten
feien, nur mit der Bedingung, daß die sutheraner es dahin bringen sollten,
daß auch an den lutherischen Orten im Reich die reformierten Schuhknechte
gleicher Freiheit genießen möchten. Daß dies geschehen, haben sie innerhalb
einem halben Jahre beizubringen, widrigenfalls es bei dem vom Stadtgericht
erteilten Bescheid sein Bewenden haben soll. 6s wird also, da man in den
lutherischen fanden weit entfernt war, Toleranz zu üben, beim alten ge
blieben sein.
Bei solchem Zunftzwang war wenig Fortschritt zu erhoffen. Darum
galt es die Anlegung von Fabriken und Manufakturen, wo man freiere Hand
hatte. Den fremden Ginwanderern Rahrung zu geben, versuchte es Karl
alsbald nach deren Ankunft mit einem großen Staatsbetrieb von allerhand
Manufakturen, darin im Jahre 1686 an 130 Arbeiter beschäftigt wurden.
Soviele wenigstens bildeten Spalier, als der sandgraf von seinem Antritts
besuch bei dem Berliner Hofe am 14. Juni heimkehrte. Jm strömenden Regen
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