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kaum zu sagen. Allzu hoch dürfen wir sie nicht veranschlagen. Die Einwande
rung vollzog sich in zwei Hauptzuzügen, von denen der erste in den Jahren
1685—87 geschah. Der zweite fällt in das Jahr 1698, als Eudwig XIV. die
endgültige Verordnung erlief, daß allen die Rückkehr versagt bleiben müsse,
die nicht ihren Glauben abschwören würden. Bis dahin hatten immer noch
viele die Zurücknahme des unmenschlichen Dekretes erhofft. 1 ) Die Bauern
wurden später in Kolonialdörfern angesiedelt, die Handwerker und Tlanu-
fakturisten fanden größtenteils in Cassel und in der Tlähe eine Heimstätte,
auch in Hofgeismar, Jmmenhausen und Helmarshausen und zuletzt in dem
neugegründeten Städtchen Sieburg, dem späteren Karlshafen. Die in hie
siger Stadt Angesiedelten gehörten so ziemlich allen Berufsständen an. 1 2 )
Zunächst nahm die Altstadt die Refugies auf, und die Brüderkirche,
später auch die Schloßkirche wurden ihnen zum Gottesdienst überwiesen.
Bald aber fanden die Zuziehenden in der von Festungswällen eingeengten
Stadt keinen Raum mehr, und Karl sah die Möglichkeit einer Erweiterung
seiner Residenz in greifbare Tlähe gerückt. Jenseits der Wälle, auf der süd
westlich von der Stadt sich ausdehnenden Hochfläche, dem sogenannten Wein
berg, wo der herrschaftliche oberste Baumgarten dazu hergegeben und der
weitere Grund und Boden angekauft wurde, beschloß er, eine neue Stadt zu
erbauen und mit den eingewanderten Hugenotten zu bevölkern. Der Architekt
Faul du Ry, der erste aus der Familie dieses Tlamens, ein ausgezeichneter Bau
meister und auch ein um des Glaubens willen vertriebener Hugenotte, war es,
der ihm die Pläne lieferte. So entstand feit dem Jahre 1688 mit vier Haupt-
und drei diese rechtwinkelig schneidenden Querstraßen die Ober- oder fran
zösische Heustadt als ein durchaus selbständiges, von der Altstadt verfassungs
rechtlich völlig gesondertes Gemeinwesen, an dessen Spitze ein Commissairc de
police, anfangs allein, später (seit 1734) mit noch sechs Schöffen (Echevins)
1) Aus 1697, also dem Jahr vor dem zweiten Zuzug, liegt ein Verzeichnis der
hiesigen französischen Haushaltungen vor (Staatsarchiv Harburg, H. St. S. 829), wonach
in der Altstadt deren 103, auf der Oberneustadt 43 gezählt werden; wir dürfen also
die Gesamtzahl der Familienglieder auf rund 700 schätzen. 1714 soll die französische
Gemeinde in der Altstadt 600 Seelen gezählt haben. 1730 werden bei der Eidesleistung
daselbst 112, und auf der Oberneustadt 72 selbständige Franzosen genannt, womit man
auf eine Seelenzahl von 900 kommen würde. Dabei sind allerdings nur die Gewerbe
treibenden aufgeführt. Alles in allem mag die Zahl von 1400 Köpfen, die für Cassel
gewöhnlich angegeben wird, zutreffend sein. (Stadtarchiv 6 80--; vgl. Heußner
a. a. O., S. 8f.).
2) Siehe insbesondere Rommel: Zur Geschichte der französischen Kolonien in
Hessen-Cassel (Z. H. G. Bd. 7, S. 83 ff.).
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