Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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naden, welche man in Wien am kaiserlichen Hoflager erfunden und mit vielem 
Erfolg gegen die protestantischen Schlesier angewendet hatte, erwiesen sich 
als sehr wirksam; durch scheußliche und uerabscheuungswürdige Quälereien 
aller Art machte die katholische Kirche Propaganda. Unzählige Franzosen, die 
intelligentesten und geschicktesten Arbeiter und Geschäftsleute, wandten daher 
ihrem Uaterlande den Rücken und suchten eine neue Heimat in den benach 
barten protestantischen Ländern, in der Schweiz, in England, den Nieder 
landen und Deutschland. Die Jesuiten glaubten endlich, es dahin gebracht 
zu haben, daß der Boden der ältesten Tochter Roms nur noch von guten Katho 
liken bewohnt werde, und bewogen demgemäß den König, das Edikt Hein 
richs IV., das dieser am 13. April 1598 in Nantes erlassen, und durch welches 
den Evangelischen Schutz und freie Religionsübung gewährleistet wurde, als 
überflüssig aufzuheben. 
Landgraf Karl war sittlich tief entrüstet über den am französischen Hofe 
zutage getretenen Geist der Unduldsamkeit und die ausgesuchte Grausamkeit, 
welche jesuitischer Glaubenshaß hier in die Erscheinung brachte. Er hat seit 
jener Zeit sich von dem bis dahin seinem Hause so nahe gestandenen Frank 
reich, mit dessen Beistand allein die deutschen Protestanten sich des habs 
burgischen Fanatismus erwehrt hatten, völlig abgewandt und seinem Unmut 
mündlich und schriftlich Ausdruck gegeben. 
Aber er und feine Regierung, deren Seele der Staatsminister und 
Kammerpräsident von Görz war, begnügten sich nicht mit der Äußerung christ 
licher Teilnahme; sie blickten weiter und erkannten, welcher Nutzen dem 
Hessenland erwachsen mußte, wenn es gelang, die kunstfertigen und fleißigen 
Hugenotten in größerer Zahl herbeizuziehen und zur Niederlassung zu ver 
mögen. Bereits ein halbes Jahr, ehe der Sonnenkönig das Edikt von Nantes 
aufhob, was am 22. Oktober 1685 geschah, erließ Landgraf Karl ein Patent, 
datiert vom 18. April desselben Jahres, durch welches fremde Planufaktu- 
riften eingeladen werden, sich in seinen Staaten niederzulassen. Jn dieser 
„Freiheitskonzession und Begnadigung“, in der allen Handwerkern und 
Manufakturisten, die sich in Hessen niederzulassen gedächten, eine zehnjährige 
Freiheit von allen Steuern, Kontributionen und Diensten zugesichert wird, 
und die am 1. August 1685 noch eine Ausdehnung auf 12 Jahre erfährt, ist 
zwar der Franzosen nicht namentlich gedacht; allein große Ereignisse werfen 
bekanntlich ihre Schatten immer voraus, und es geht überdies aus dem Wort 
laut des Erlasses, da er sich an der reformierten Religion zugetane 
Ausländer richtet, genügend hervor, auf wen man vornehmlich das Augen 
merk gerichtet hatte. Der Erfolg entsprach nicht gleich den Erwartungen,
	        
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