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Schinken, 14 Pfund Kalbfleisch, teils gesotten, teils gebraten, 2 Hühner,
2 Paar junge Tauben, 2 Essen Grundeln, 2 Kälbergekröse, 2 Kalbsköpfe, eine
Kindszunge, 2 gefüllte Kälbermagen. — Die Gelegenheiten find so mannig
faltig, dafj es unmöglich ist, sie auch nur annähernd auszuzählen. Daß die
Schmäuse mit der Zeit sich immer üppiger gestalteten, lag in der Natur der
Dinge. Dienn im Jahve 1471 bei der vom Kat alljährlich in der Fulda (uon
der Neuen Mühle bis nach tUolfsanger) gehaltenen Fischerei noch 6 Schillinge
2 Pfennige im Keller verzehrt wurden, so war dieser Schmaus achtzig Jahve
später schon auf 8 Gulden 12 Albus gestiegen, also auf mehr als den 60 fachen
Betrag. Jhren Höhepunkt erreichte die Schlemmerei in der zweiten Hälfte des
17. Jahrhunderts, in der Blütezeit der Trinkgesetze, deren unerbittlichem
Zwang sich zu unterwerfen man im Feldlager ebensowohl wie auf den hohen
Schulen gelernt hatte. Der Gedanke und das Bewußtsein, dabei aus dem
Stadtsäckel zu wirtschaften und somit fremdes Gut zu verzehren, lag offenbar
nicht im Gesichtskreise der Herren.
[2 Daß dabei die Geschäfte der Stadt, wenn sie stets begossen wurden, nicht
besonders gut liefen, dürfte einleuchten. Das allmähliche Platzgreifen der staat
lichen Oberaufsicht zeigt sich nun nirgends klarer und deutlicher als bei der
Abhörung der Stadtrechnungen, weshalb hier ein kurzer tiberblick gegeben
werde. Während im 15. Jahrhundert die städtischen Verwaltungsorgane
noch allein diese Abhörung in der Hand haben, wird nach dem Salbuch un
serer Stadt von 1555 die Anwesenheit der beiden fürstlichen Beamten, des
Schultheißen und des Kentschreibers, und nur dieser, dabei erfordert; ebenso
wird es in den übrigen Städten gehalten. Wenn (eben dem Salbuch zufolge)
auch noch der Statthalter von Niederhessen, der Oberste oder Stadtkomman
dant und der fürstliche Kammermeister, der Chef der Finanzverwaltung, also
die Spitzen der Stadt, dazu eingeladen werden, darf man annehmen, daß
es sich bei dieser Ginladung weniger um Ausübung der staatlichen Kontrolle,
als um Erweisung einer Höflichkeit handelte, um so mehr als die Kechnungs-
ablage stets mit dem üblichen Schmause schloß. Noch 1664 find es die Gilde
meister der hiesigen Stadt allein, welche es rügen, daß die Geschoßerhebung
feit langer Zeit im Kückstande sei, auch die Kämmerei- und Zäpfereirechnun-
gen der Abhörung warteten, wie sie im Verein mit der Gemeinde denn auch
im Jahre 1671 eine Beschwerde an die Kegierung einlaufen lassen über die
Weigerung des Stadtkämmerers, ihnen die Kataster vorzulegen. 1 )
Ilm diese Zeit tritt die Wandlung ein: wenn ehedem die Stadtbehörde
1) Stadtarchiv D. 76.
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