189
©0CS>00<^>00CT>OÖ<32>Ost<^>O0<3S>00<5S>OD<2Z>O0<SS>00<^>O0<S2>00<22>00<32>00<22>00<2Z>00CS2>0®
6
8
8
8
8
8
8
6
8
6
8
8
8
8
6
8
8
8
8
8
8
8
8
man den Staat und das Staatsinteresse, herzustellen, die etwa ausser tlbung
gekommenen Prärogative zum Bewußtsein zu bringen, wobei die Rechte und
Interessen der Stadt- und Landgemeinden nicht selten außer acht gesetzt,
geradezu übergangen werden.
Auch die Stadt Cassel muß vielfach um ihre Gerechtsame kämpfen
und um die wenige Selbständigkeit, die sie noch hatte. So berichtet der hiesige
Bürger und Bäckermeister Hans Henrich Arnold in seiner Hauschronik, die
uns leider nur auszüglich erhalten ist, daß am 15. September 1651 die gesamte
Bürgerschaft auf dem Rathause erscheinen mußte. Hier war der ganze Status
(d. h. die Vertreter der Regierung) versammelt, und „wurden ihr viele schwere
Sachen vorgehalten.“ Ohne zu sagen, worin das Sündenregister der Stadt
bestand, fährt er dann fort: „Als nun Henrich Schindehütte etwas dagegen
redete, nahm man ihn gefänglich an. Aber die Bürgerschaft wollte nicht
weichen, er wäre denn wieder auf freien Fuß gesetzt, wie denn auch geschah.
0 wehe uns armen Leuten, hier regten sich die regulae status, und wollte
man die militärische Execution einführen.“
Der brave Bürgersmann sieht den Staatsabsolutismus kommen, der
sozusagen in der Luft lag, und den das nächste Jahrhundert zur höchsten Blüte
brachte. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und die militärische
Disziplin haben von jeher das sicherste Nittel dargeboten, den Dolksgeist
zu bändigen und mit dem Korporalstock die freiheitlichen Regungen aus
zutreiben. Als sich im Jahre 1654 die wehrhafte Mannschaft der Stadt
Cassel versammeln mußte, um in zwei Kompagnien eingeteilt und fremden
Hauptleuten untergeordnet zu werden — es war dies der Anfang der später
sogenannten Bürgerschützen-Kompagnien — da war es hauptsächlich der
Widerwille der Bürgerschaft gegen die Strafjustiz, der sie hier unterstellt werden
sollte, was zu neuen Unruhen führte. Erst die von dem Gouverneur der Stadt,
dem General Geifo, gegebene Zusicherung, daß jene Hauptleute keine Straf
gewalt haben, sondern nur Bürgermeister und Rat solche dem Herkommen
gemäß ausüben sollten, vermochte die Ruhe herzustellen. 1 ) Als aber Geifo,
ein Hesse von Geburt, der sich im Dreißigjährigen Kriege als Führer der land
gräflichen Truppen ausgezeichneten Ruhm erworben hatte, im Jahre 1661
starb, da folgte ihm als Stadtkommandant der Generalmajor Kurt von Raben
haupt, ein Offizier, in dessen Augen die bürgerliche Selbständigkeit wenig
genug bedeutete. An seinen Tlamen und seine Person knüpft sich die Erinne
rung eines Auftrittes auf dem hiesigen Rathause, der beinahe zu blutigem
1) Rommel, Bd. 9, S. 117.
©O<3DOO<3Z>OQ<3£>QO<3Z>OO<32>OO<3DOO<2Z>OO<3DO0<32>OO<3S>OOC*Z>O0C!2E>OO<jqZ>OOCJS>OOCS>OO<32>Q©