Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

189 
©0CS>00<^>00CT>OÖ<32>Ost<^>O0<3S>00<5S>OD<2Z>O0<SS>00<^>O0<S2>00<22>00<32>00<22>00<2Z>00CS2>0® 
6 
8 
8 
8 
8 
8 
8 
6 
8 
6 
8 
8 
8 
8 
6 
8 
8 
8 
8 
8 
8 
8 
8 
man den Staat und das Staatsinteresse, herzustellen, die etwa ausser tlbung 
gekommenen Prärogative zum Bewußtsein zu bringen, wobei die Rechte und 
Interessen der Stadt- und Landgemeinden nicht selten außer acht gesetzt, 
geradezu übergangen werden. 
Auch die Stadt Cassel muß vielfach um ihre Gerechtsame kämpfen 
und um die wenige Selbständigkeit, die sie noch hatte. So berichtet der hiesige 
Bürger und Bäckermeister Hans Henrich Arnold in seiner Hauschronik, die 
uns leider nur auszüglich erhalten ist, daß am 15. September 1651 die gesamte 
Bürgerschaft auf dem Rathause erscheinen mußte. Hier war der ganze Status 
(d. h. die Vertreter der Regierung) versammelt, und „wurden ihr viele schwere 
Sachen vorgehalten.“ Ohne zu sagen, worin das Sündenregister der Stadt 
bestand, fährt er dann fort: „Als nun Henrich Schindehütte etwas dagegen 
redete, nahm man ihn gefänglich an. Aber die Bürgerschaft wollte nicht 
weichen, er wäre denn wieder auf freien Fuß gesetzt, wie denn auch geschah. 
0 wehe uns armen Leuten, hier regten sich die regulae status, und wollte 
man die militärische Execution einführen.“ 
Der brave Bürgersmann sieht den Staatsabsolutismus kommen, der 
sozusagen in der Luft lag, und den das nächste Jahrhundert zur höchsten Blüte 
brachte. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und die militärische 
Disziplin haben von jeher das sicherste Nittel dargeboten, den Dolksgeist 
zu bändigen und mit dem Korporalstock die freiheitlichen Regungen aus 
zutreiben. Als sich im Jahre 1654 die wehrhafte Mannschaft der Stadt 
Cassel versammeln mußte, um in zwei Kompagnien eingeteilt und fremden 
Hauptleuten untergeordnet zu werden — es war dies der Anfang der später 
sogenannten Bürgerschützen-Kompagnien — da war es hauptsächlich der 
Widerwille der Bürgerschaft gegen die Strafjustiz, der sie hier unterstellt werden 
sollte, was zu neuen Unruhen führte. Erst die von dem Gouverneur der Stadt, 
dem General Geifo, gegebene Zusicherung, daß jene Hauptleute keine Straf 
gewalt haben, sondern nur Bürgermeister und Rat solche dem Herkommen 
gemäß ausüben sollten, vermochte die Ruhe herzustellen. 1 ) Als aber Geifo, 
ein Hesse von Geburt, der sich im Dreißigjährigen Kriege als Führer der land 
gräflichen Truppen ausgezeichneten Ruhm erworben hatte, im Jahre 1661 
starb, da folgte ihm als Stadtkommandant der Generalmajor Kurt von Raben 
haupt, ein Offizier, in dessen Augen die bürgerliche Selbständigkeit wenig 
genug bedeutete. An seinen Tlamen und seine Person knüpft sich die Erinne 
rung eines Auftrittes auf dem hiesigen Rathause, der beinahe zu blutigem 
1) Rommel, Bd. 9, S. 117. 
©O<3DOO<3Z>OQ<3£>QO<3Z>OO<32>OO<3DOO<2Z>OO<3DO0<32>OO<3S>OOC*Z>O0C!2E>OO<jqZ>OOCJS>OOCS>OO<32>Q©
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.