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sich zu dem leipziger Bund zusammenschlossen. Der Krieg entbrannte uon
neuem, und Cassel erhielt am 1. Februar 1630 eine verstärkte Garnison, unter
gleichzeitiger Steigerung der Kontribution oder Soldatensteuer. Die Feier
der hundertjährigen Wiederkehr der Überreichung der Augsburger Kon
fession (den 25. Juni) hatte unter diesen Umständen eine erhöhte, für unser
Hessenland eine doppelte Bedeutung. Denn die Stellung des Bandes war
durch die Hinneigung des Candgrafen Noritz zum reformierten Bekennt
nis und die Einführung der Derbefserungspunkte den lutherischen Stän
den gegenüber eine sehr schwierige. £s galt also, das unbedingte Festhalten
an den Sätzen der Augustana zu betonen, wenn anders man in der Gemein
schaft der lutherischen Stände geduldet werden wollte. Denn alle Politik
steht unter dem Gesichtspunkt des religiösen Bekenntnisses. Jn dieser Be
ziehung sind die Reformierten nicht minder Fanatiker wie die Lutheraner
und die Katholiken, nur daß erstere beiden um Duldung Kämpfen, während
die letzteren auf Ausrottung hinzielen. So ist es zu verstehen, daß die Geist
lichkeit auch in politischen Fragen ein gewichtiges Wort mitredet. Damals,
unter Wilhelms V. Regierung, wird der Bekenntnisstand der niederhes
sischen Kirche ganz in calvinischern Sinne ausgebaut durch zwei, in ihrer
Art sehr bedeutende hiesige Theologen, Johannes Crocius und Theophilus
Heuberger, von denen namentlich der letztere (Abb. Tafel 8) in den schweren
Zeiten des großen Krieges eine bedeutende seelsorgerische Tätigkeit entfaltet
hat, während der akademische Lehrstuhl des Crocius eigentliches Feld und
die dogmatische Polemik gegen den Papismus feine starke Seite war.
Crocius war bis 1624 Professor in Marburg gewesen. Als aber in diesem
Jahre mit der Besitzergreifung des bis dahin casselischen Oberhessens auch
die Universität an Darmstadt überging, wurde er mit allen von Landgraf
Noritz angestellten Professoren von Landgraf Ludwig entlassen.
Tlach dem Uerluste der Narburger Universität ging man in Cassel eilig
daran, hier zum Ersatz eine neue hohe Schule zu begründen, zu der das
vorhandene Collegium Nauritianum die Unterlage bot. An dieses Collegium
berief Noritz die Mehrzahl der exulierten Narburger Professoren, und auch
Crocius sollte hier eine Reihe von Jahren wirken, zuerst als Lehrer am Nauri
tianum, dann als Professor theol. primarius der Universität, zu der ersteres
im Jahre 1633 erhoben wurde. Die leges et statuta academica sind zwar be
reits vom 31. Dezember 1631; 2 ) die Eröffnung aber geschah erst 1633, nach-
1) Herausgegeben uon Falckenheiner in der Z. H. 6., Bd. 28, S. 190; uergl. 29,
S. 317.
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