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Ucker Befragung gab — nicht aus ihm herauszubringen. Darauf das? der Nann
gar kein Seid zu Bestechungen belaß, daß auch angebliche Briefe Fürstenbergs
bei ihm nicht gefunden wurden, daß er, um den Flordbrand an den vier Gehen
der Tleuftadt auszuführen, doch hätte Fuluer und Bunten und etliche Helfer ha
ben müssen, und daß endlich der bayrische General sich seinen Hann sehr schlecht
gewählt hätte, da dieser nachgewiesenermaßen während seines Aufenthaltes in
Cassel und Bettenhausen mehrfach sich im Trünke übernommen hatte, wurde
gar kein Gewicht gelegt. Am 7. Mi wurde auf dem Flarstall peinliches Gericht
über ihn gehalten und, nachdem er noch einmal alles bekennen müssen, ihm
das von Noritz gewünschte Urteil gesprochen: ihm zu wohlverdienter Strafe
und andern zum abscheulichen Exempel wurde er mit glühenden Zangen
zweimal in die linke Brust gepetzt, darnach zur Kichtftätte geführt, abermals
gepetzt, alsdann fein Beib in vier Stücke zerhauen, der Kopf auf einer Stange
auf dem Tleuftädter Tor und die vier Stücke vor den anderen Toren aufge
henkt. So fei dem Urteil und kaiserlichen Hechten ein Genüge geschehen.
Der in den zum letzten Verhandlungstermin bereits fertiggestellten Tenor
des Urteils aufgenommene Passus, daß der Delinquent auch dem Bandgrafen
nach dem Beben getrachtet habe, mußte, da jener solches hartnäckig in Ab
rede stellte, wieder ausgeftrichen werden, worauf er nicht (was ebenfalls im
Urteil vorgesehen war) zur Kichtftätte geschleift, sondern geführt wurde.
Wenn man diesen Sachverhalt mit dem zusammenhält, was Kommel
in seiner hessischen Geschichte (Bd. 7, S. 641 f.) zu dem (von ihm nur kurz
berührten) Vorkommnis mitteilt, daß Delegierte Tillys bei einer Zusammen
kunft mit den Bevollmächtigten des Bandgrafen diesen auf Vorhalt erwiderten,
der Graf von Fürstenberg sei ein aufrichtiger Herr, der nicht wie sie durch
Känke, sondern mit der Faust fechte, und verlangten, daß mit dem Gefange
nen, ehe er „nach der eiligen Casselschen Flanier“ hingerichtet würde, eine
gehörige Konfrontation geschehe, so kann man sich des Eindrucks schwer er
wehren, daß Floritz die an sich unbedeutende Sache aufbauschte, um sich bei
den Einwohnern seiner Kesidenz wieder Sympathien zu verschaffen. Dazu
war bei aller ihm innewohnenden humanen Bildung die Neigung zur Grau
samkeit ein eigentümlicher Charakterzug dieses Fürsten überall da, wo seine
Person ins Spiel kam.
Zur regelrechten Belagerung Cassels kam es nicht, einmal weil Tilly —
und nicht ohne Grund — die Festung für uneinnehmbar hielt; sodann weil er
im Flonat Juli 'gegen den von den niedersächsischen Ständen zum Kreis-
oberften gewählten König Christian IV. von Dänemark ins Feld rücken
mußte. Nachdem Bandgraf Noritz sich verpflichtet hatte, in des Kaisers Ge-
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