Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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Ucker Befragung gab — nicht aus ihm herauszubringen. Darauf das? der Nann 
gar kein Seid zu Bestechungen belaß, daß auch angebliche Briefe Fürstenbergs 
bei ihm nicht gefunden wurden, daß er, um den Flordbrand an den vier Gehen 
der Tleuftadt auszuführen, doch hätte Fuluer und Bunten und etliche Helfer ha 
ben müssen, und daß endlich der bayrische General sich seinen Hann sehr schlecht 
gewählt hätte, da dieser nachgewiesenermaßen während seines Aufenthaltes in 
Cassel und Bettenhausen mehrfach sich im Trünke übernommen hatte, wurde 
gar kein Gewicht gelegt. Am 7. Mi wurde auf dem Flarstall peinliches Gericht 
über ihn gehalten und, nachdem er noch einmal alles bekennen müssen, ihm 
das von Noritz gewünschte Urteil gesprochen: ihm zu wohlverdienter Strafe 
und andern zum abscheulichen Exempel wurde er mit glühenden Zangen 
zweimal in die linke Brust gepetzt, darnach zur Kichtftätte geführt, abermals 
gepetzt, alsdann fein Beib in vier Stücke zerhauen, der Kopf auf einer Stange 
auf dem Tleuftädter Tor und die vier Stücke vor den anderen Toren aufge 
henkt. So fei dem Urteil und kaiserlichen Hechten ein Genüge geschehen. 
Der in den zum letzten Verhandlungstermin bereits fertiggestellten Tenor 
des Urteils aufgenommene Passus, daß der Delinquent auch dem Bandgrafen 
nach dem Beben getrachtet habe, mußte, da jener solches hartnäckig in Ab 
rede stellte, wieder ausgeftrichen werden, worauf er nicht (was ebenfalls im 
Urteil vorgesehen war) zur Kichtftätte geschleift, sondern geführt wurde. 
Wenn man diesen Sachverhalt mit dem zusammenhält, was Kommel 
in seiner hessischen Geschichte (Bd. 7, S. 641 f.) zu dem (von ihm nur kurz 
berührten) Vorkommnis mitteilt, daß Delegierte Tillys bei einer Zusammen 
kunft mit den Bevollmächtigten des Bandgrafen diesen auf Vorhalt erwiderten, 
der Graf von Fürstenberg sei ein aufrichtiger Herr, der nicht wie sie durch 
Känke, sondern mit der Faust fechte, und verlangten, daß mit dem Gefange 
nen, ehe er „nach der eiligen Casselschen Flanier“ hingerichtet würde, eine 
gehörige Konfrontation geschehe, so kann man sich des Eindrucks schwer er 
wehren, daß Floritz die an sich unbedeutende Sache aufbauschte, um sich bei 
den Einwohnern seiner Kesidenz wieder Sympathien zu verschaffen. Dazu 
war bei aller ihm innewohnenden humanen Bildung die Neigung zur Grau 
samkeit ein eigentümlicher Charakterzug dieses Fürsten überall da, wo seine 
Person ins Spiel kam. 
Zur regelrechten Belagerung Cassels kam es nicht, einmal weil Tilly — 
und nicht ohne Grund — die Festung für uneinnehmbar hielt; sodann weil er 
im Flonat Juli 'gegen den von den niedersächsischen Ständen zum Kreis- 
oberften gewählten König Christian IV. von Dänemark ins Feld rücken 
mußte. Nachdem Bandgraf Noritz sich verpflichtet hatte, in des Kaisers Ge- 
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