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v7 Schöffenstuhl safj. Roding unterzieht die städtische Gerichtsbarkeit sowohl u
a wie die Verwaltung einer sehr abfälligen Kritik in einer Denkschrift, betitelt:
g „ Grauamina und Beschwehrungspuncten Johannis Rodingi gegen die alhiesige 0
Ö newen und alten Bürgermeister und Stadtschreiber“, die er am 17. März des a
genannten Jahres überreichte, und die er mit den Ulorten beschloh, daß er sich B
0 wegen so grober Unordnungen des Rats enthalte, auch nicht^wieder hinzu-
o kommen gedenke, er werde denn als derjenige, so uom sandgrafen extra
@ ordinem dem Rat adjungirt, auch gehandhabt. Tlun folgten scharfe Repliken
und Dupliken, und in einer uom Hofmarschall angesetzten mündlichen Aus-
a spräche am 25. Juli auf dem Rathause platzten die Geister sehr heftig auf-
B einander; allein Roding, trotzdem ihm auch manches, darin er zu weit gegangen,
a verwiesen ward, wurde doch uom sandgrafen bei seinem Auftrag als staat-
g lieber Aufsichter der Stadtbehörde belassen. Dies ist das erste Vorkommen einer
a Naßregel, die später dauernd wiederkehrt.
g Seit 1609 war es der Oeblingsplan Moritzens, die Volksbewaffnung
0 auf eine feste Grundlage zu stellen. 6r sah die Stürme voraus, welche der Haß
der Konfessionen im Reich in seinem Schoße barg, und denen zu begegnen
a er in der allgemeinen Wehrpflicht das sicherste Mittel sah, die er darum in
g seinem fände einzuführen sich die erdenklichste Mühe gab. Ein großartiger
0 Gedanke, den dieser geniale Kopf zweihundert Jahre früher faßte, ehe die
Welt dafür reif war. Deshalb aber war es auch vergebenes Bemühen, feine
0 Stände dafür zu gewinnen. Die sandausschüsse, wie man die Verbände be
nannte, traten zwar ins sehen, doch nur widerwillig, und Moritz wurde immer
A verbitterter. Bei seiner Charakteranlage empfand er jeden Widerstand als
g persönliche Beleidigung und suchte alsbald, durch Wort und Tat Vergeltung
a zu üben. Jn seinen Reden und Schriftsätzen oft sehr kränkend und verletzend,
g setzte er den sachlichen Gesichtspunkt aus den Augen, nur um den Gegner,
@ oder wen er dafür hielt, feine Ungnade fühlen zu lassen. Er sah das Unrecht
stets nur auf der Gegenseite und bedachte z. B. nicht, daß seine Willkür in
0 Befreiung der Hofdiener und Beamten von bürgerlichen saften, sein Ankauf
von Bürgerhäusern, die er damit der Abgabenpflicht entzog und ohne diese
@ auch wohl wieder verkaufte, der Stadtverwaltung schweren Eintrag tat.
„ Seine häufigen Reisen ließen zudem Klarheit über seine eigentlichen Ab-
a sichten vielfach nicht aufkommen.
g Seine gereizte Stimmung gegen die Residenzstadt Cassel nahm mit den
0 Jahren immer mehr zu, wofür — wie oben bereits erzählt worden — einer der
Gründe in dem passiven Widerstand gegen seine geplanten Manufakturen
zu suchen ist. Gewiß nicht mit Unrecht vermutete er in den Zünften die