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uon 1498, doch häufig uneingemahnt blieben, indem die Zahlungspflichtigen
so angesehen wurden, als feien sie den Kämmerern persönlich schuldig; und
kamen diese durch säumige Zahler oder sonstwie in Rezeß, so hafteten sie
wiederum persönlich der Stadt. Der Rezeß wurde uon Jahr zu Jahr in Ein
nahme gestellt, bis schließlich der Beamte zahlte oder — auch nicht, worauf
die Stadt den Betrag einbüßte. So heißt es in Feiges Bericht vom 4. Januar
1577 über die städtische Zäpfereirechnung, daß die Stadt 1000 Gulden im
Ulein stecken habe, wovon die Zinsen samt dem Verdienst in barem Gelde
zweimal jährlich in die Kämmerei uon den Zäpfern abgeliefert würden. „So
muß auch je ein Zepper dem andern über 1000 Gulden Klein in Keller in
Dorath bessern, daß also der Stadt deßwegen keine Schulden außenstehen,
auch die Stadt irer 1000 Gulden iderzeit an Klein versichert und habhaftig
sein kann. Aber es pleiben die Schenken iderzeit den Zeppern, wie auch iho,
ein große Summa schuldig, damit die Fuhrleut sollen bezahlt werden, wie dann
Bürgermeister Wilhelm Spedt seligen in Abzugk seines Schenkenampts dem
Zepper Hans Dilling seligen 492 Gulden ungefehrlich schuldig plieben, wilche
auch uff jegenwertige Stunde noch nicht bezahlet sein; sichten aber die Stadt
nichts ahn, denn ihr Jnteresse darunter nicht versiret.“ 6s folge nur daraus,
daß die Fuhrleute nicht gern in Cassel Klein verkauften, oder daß, wenn sie
es täten, die Kleine allzeit etliche Gulden höher eingekauft werden müßten,
als wenn sie mit barem Gelde bezahlt werden könnten. Der Landgraf be
merkt darauf sehr richtig: „Als bey Wilhelm Speden Rest gedacht wirdet,
das folchs die Stadt nicht anfechte, auch ihr Jnteresse darunder nicht uersire,
können wir nicht verstehen, wie folchs gemeint werde; begeren derowegen
bey dißem puncten euren uerstentlichen bericht und sonderlichen, wie es zu
gehe, das der stadt ein solche summa von so viel jaren hero außenstehen und sie
gleichwoll folchs nicht anfechten solle, dann wir uns hirin nicht finden können.“
6r verlangt, daß stets glatte Rechnung gemacht werde und regt an, wenigstens
den einen der beiden Kämmerer, den aus dem Rat, dauernd im Amte zu
belassen.
Bei Noriß nahm die Kritik der städtischen und bürgerlichen Angelegen
heiten feiner Residenz je mehr und mehr, d. h. in dem Naße wie er auf Ver
ständnislosigkeit oder übelen Willen in der Bürgerschaft zu stoßen wähnte,
und vielfach auch wirklich stieß, einen nervösen und gereizten Charakter an.
Jm Jahre 1603 hatte er zur Untersuchung der Stadtverwaltung eine Kom
mission bestellt, bestehend aus dem Hofmarschall Urban von Boyneburg, dem
Vizekanzler Johannes Andrecht und dem Rechtsanwalt und Tlotar Johannes
Roding, der 1602 das Bürgermeisteramt bekleidet hatte und im städtischen