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ständnisses für alle Fragen der Zeit auch auf pädagogischem Gebiet, richtig
erkannte, daß das Heil der Zukunft allein bei der Jugend liege. 6r rief daher
in hiesiger Stadt eine Gewerbeschule ins Heben, wohl die erste auf deutschem
Boden, eine praktische Lehranstalt, in welcher die Jugend durch tüchtige
Heister in den verschiedenen Gewerben, namentlich auf dem Gebiete der
Stoffbereitung, ausgebildet werden sollte. Denn Horitz erkannte richtig,
daß hier die Eigenart der hessischen Jnduftrie liege. Dicht nur alle Arten der
Weberei und Teppich Wirkerei wurden hier gelehrt; auch eine eigene Färberei
und eine Zwirnmühle ließ er anlegen; neben dem Lehrhause, das sich in der
Schäfergasse an der Stelle des jetzigen Heumagazins befand, wurde ein an
deres zur Spinnerei eingerichtet. Jeder Heister erhielt feine Wohnung und ge
sonderte Werkstätte. Die Anstalt, die bald in vollem Betrieb war, lieferte
Waren aller Art in Gold- und Silberstoffen, in Seide, Wolle, Baumwolle und
Leinen. Etwa 50 Kinder wurden jährlich darin unterwiesen.
Zu feinem Leidwesen aber fand Horitz weder bei der Stadtverwaltung
noch bei den Zünften dasjenige Jnteresse, das ihm feine „Hanufakturen“ zu
verdienen schienen. 1611 bemerkt er zu dem Bericht des Kammermeisters,
daß der Hagiftrat auf Erneuerung des Weinschankpriuilegs antrage, bitter:
„Du fiheft aber nicht, was für eine Condition im Briefe stehet, wie sich die Stadt
Cassel dargegen uns accommodiren, gehorsamen und in billigen Dingen folgen
soll, welches sie wahrlich mit ihrer Beantwortung wegen der Hanufakturen
nicht erweiset,“ und die Zinsen des Kapitals, das sie ihm auf den Weinschank
im Kommißhaus geliehen, solle sie, meint er, zu seiner Jntention deputieren,
da sie so reich sei. Er schien nicht zu wissen, daß die Stadt sich dieses Geld erst
selbst mühsam zusammengeborgt hatte, was um so auffallender, als beide Land
grafen, Horitz wie fein Uater Wilhelm, sich sonst um alle Einzelheiten der hie
sigen Stadtverwaltung zu kümmern pflegten.
Unter Wilhelm IV. geschah dies in patriarchalisch-wohlwollender Form.
Als er sich 1576 und 1577 über den Stand der Dermögensangelegenheiten
unserer Stadt durch ihren Bürgermeister Eucharius Feige eingehenden Be
richt erstatten läßt, da findet sich alles in guter Ordnung, so weit dies bei der
in Hbung stehenden Amteruerfassung möglich ist. War doch die Stadt Cassel
sogar in der Lage gewesen, im Jahre 1545 dem Oater Landgraf Wilhelms
den Zoll in hiesiger Stadt für die Summe von 8000 Gulden, allerdings mit
Hilfe fremden Geldes, abpachten zu können, der vorher an Tilo Wolf von
Gudenberg, Herrn zu Jtter, verpfändet gewesen war. Allein der jährliche
Wechsel im Bürgermeister- und Kämmereramt und der Zäpferei brachte es
mit sich, daß alte Forderungen, entgegen der Uorschrift der Kämmereiordnung
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