Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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Jahrmarkt zu Frißlar unterhalb des Baunsberges von einer Rotte Lands 
knechte angehalten und trotz mannhafter Gegenwehr der mitgeführten 
Seidenzeuge beraubt worden. 6r war den Gesellen nachgefolgt, hatte sie 
in Besse, wo sie sein Messer und den Dolch vertranken, überholt und dann 
in Gudensberg den Schultheißen, wiewohl vergeblich, um Hilfeleistung an 
gegangen. Der vorsichtige Schultheiß erteilte ihm vielmehr noch einen Ver 
weis, daß er die offene Bandstraße gezogen sei, da er doch besser getan 
hätte, Hebenwege einzuschlagen. Dicht anders erging es dem tapfern 
Burschen in Treysa, wo ein Bürger den Rat erteilte, die Stadttore zu 
schließen und die mit Trommeln und Pfeifen einziehende Rotte festzuhalten. 
Dem Bürgermeister fehlte der Mut dazu. Beider ist der Ausgang des Rechts 
streites nicht bekannt, doch sieht man, daß die heilsamen Verordnungen 
allein nicht halfen, sobald die ausführenden Organe versagten. Die Lands 
knechte, wenn sie gartend umherzogen, waren eben eine rechte Plage für 
die damalige Zeit. 
Vielt schlimmer als sie waren aber die berechtigten Wegelagerer, die 
großen Herren, die überall an den Band- und Wasserstraßen ihre Zollstätten 
aufrichteten, so daß man im 16. und 17. Jahrhundert an der Weser auf eine 
Strecke von 23 Meilen nicht weniger als 22 Hollstätten zählte. Da haben die 
Hessenfürsten damals wenigstens dem Mündener Stapelrecht, das den Basseier 
Handel schwer bedrückte, vorübergehend heilsame Schranken gesetzt. Als 
6nde des 15. Jahrhunderts die Hachbarstadt wieder bedenkliche Gelüste 
zeigte, ihr Privileg geltend zu machen und die hiesigen Schiffe auszuschließen, 
da rückte Bandgraf Wilhelm rasch ins Feld, lagerte sich mit seinem Kriegsvolk 
auf der Höhe über Münden und ließ das darunter in der Fulda befindliche 
Bachswehr, welches die freie Durchfahrt hemmte, fortreißen. Herzog Brich 
von Braunschweig setzte es zwar alsbald wieder in den vorigen Stand, allein 
der Bandgraf, durch den Anfall der katzenelnbogischen Bande einer der mäch 
tigsten Reichsfürsten, war ihm ein zu bedenklicher Gegner, und im Jahre 
1506 schlossen beide Fürsten einen Vertrag, kraft dessen sie sich dahin verein 
barten, daß ihre Untertanen in ihren beiderseitigen Banden gegen gewöhn 
lichen Zoll, Zins und Wegegeld zu fahren, zu fließen und nach aller Notdurft 
zu handeln und zu wandeln Freiheit haben sollten. Damit war also der Wasser 
strom der Fulda auch für die Basseier Schiffahrt frei. Ganz eigens für diesen 
Fluß wurde aber unter Bandgraf Philipp im Jahre 1536, als er mit dem schon 
genannten Herzog Brich eine Zusammenkunft in Cassel hatte, nochmals fest 
gesetzt und beschlossen, daß (abgesehen von der Fischerei) die Schiffahrt und 
der Wasserstrom der Fulda frei und offen bleiben solle wie von alters her. 
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