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Jahrmarkt zu Frißlar unterhalb des Baunsberges von einer Rotte Lands
knechte angehalten und trotz mannhafter Gegenwehr der mitgeführten
Seidenzeuge beraubt worden. 6r war den Gesellen nachgefolgt, hatte sie
in Besse, wo sie sein Messer und den Dolch vertranken, überholt und dann
in Gudensberg den Schultheißen, wiewohl vergeblich, um Hilfeleistung an
gegangen. Der vorsichtige Schultheiß erteilte ihm vielmehr noch einen Ver
weis, daß er die offene Bandstraße gezogen sei, da er doch besser getan
hätte, Hebenwege einzuschlagen. Dicht anders erging es dem tapfern
Burschen in Treysa, wo ein Bürger den Rat erteilte, die Stadttore zu
schließen und die mit Trommeln und Pfeifen einziehende Rotte festzuhalten.
Dem Bürgermeister fehlte der Mut dazu. Beider ist der Ausgang des Rechts
streites nicht bekannt, doch sieht man, daß die heilsamen Verordnungen
allein nicht halfen, sobald die ausführenden Organe versagten. Die Lands
knechte, wenn sie gartend umherzogen, waren eben eine rechte Plage für
die damalige Zeit.
Vielt schlimmer als sie waren aber die berechtigten Wegelagerer, die
großen Herren, die überall an den Band- und Wasserstraßen ihre Zollstätten
aufrichteten, so daß man im 16. und 17. Jahrhundert an der Weser auf eine
Strecke von 23 Meilen nicht weniger als 22 Hollstätten zählte. Da haben die
Hessenfürsten damals wenigstens dem Mündener Stapelrecht, das den Basseier
Handel schwer bedrückte, vorübergehend heilsame Schranken gesetzt. Als
6nde des 15. Jahrhunderts die Hachbarstadt wieder bedenkliche Gelüste
zeigte, ihr Privileg geltend zu machen und die hiesigen Schiffe auszuschließen,
da rückte Bandgraf Wilhelm rasch ins Feld, lagerte sich mit seinem Kriegsvolk
auf der Höhe über Münden und ließ das darunter in der Fulda befindliche
Bachswehr, welches die freie Durchfahrt hemmte, fortreißen. Herzog Brich
von Braunschweig setzte es zwar alsbald wieder in den vorigen Stand, allein
der Bandgraf, durch den Anfall der katzenelnbogischen Bande einer der mäch
tigsten Reichsfürsten, war ihm ein zu bedenklicher Gegner, und im Jahre
1506 schlossen beide Fürsten einen Vertrag, kraft dessen sie sich dahin verein
barten, daß ihre Untertanen in ihren beiderseitigen Banden gegen gewöhn
lichen Zoll, Zins und Wegegeld zu fahren, zu fließen und nach aller Notdurft
zu handeln und zu wandeln Freiheit haben sollten. Damit war also der Wasser
strom der Fulda auch für die Basseier Schiffahrt frei. Ganz eigens für diesen
Fluß wurde aber unter Bandgraf Philipp im Jahre 1536, als er mit dem schon
genannten Herzog Brich eine Zusammenkunft in Cassel hatte, nochmals fest
gesetzt und beschlossen, daß (abgesehen von der Fischerei) die Schiffahrt und
der Wasserstrom der Fulda frei und offen bleiben solle wie von alters her.
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