Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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suppe die näheren Freunde und Verwandten, uon da aus dann der Kirchgang 
uor sich geht. Die Braut trägt einen Rosenkranz. Da manch einer bei diesem 
Sang schon in animierter Stimmung sein mochte, so untersagte Wilhelm II. 
die Brautsuppe ganz, und Philipp setzte, vermutlich weil das Verbot nicht 
half, den Kirchgang schon auf 7 Vhr morgens fest. Der Trauung folgte bald der 
„rechte Jmbs", das eigentliche Hochzeitsmahl, bei dem es hoch herging und die 
Tische sich unter der Zahl der Schüsseln bogen. Dabei wurde jedoch nicht 
herumgereicht, wie heutzutage, sondern je zwei Personen erhielten eine Schüssel 
zu gemeinschaftlicher Speisung. Zumeist gab es hiernach einen Umzug mit 
Trommlern und Pfeifern durch die Stadt, und am Spätnachmittag vereinigten 
sich die Säfte zu einer dritten Mahlzeit, worauf der Tanz begann und bis zur 
frühen Morgenstunde fortgesetzt wurde. Andern Tags geleitete man die Braut 
mit Musik in toller Triftigkeit in ihr neues Heim, wo abermals ein Mahl her 
gerichtet war. Das war die Tlachhochzeit, auf die oft der ganze Tag draufging. 
Wie viel Säfte vor dem Erlaß der Ordnungen geladen wurden, wissen wir nicht; 
Tandgraf Tudwig beschränkte deren Zahl auf hundert. Später wurden 8 
Tische zu je 10 Säften gestattet. Tandgraf Moritz, dessen scharfem Verstand die 
Nutzlosigkeit der Aufwandsgesetze nicht entging, begnügte sich, den Tuxus 
gelegentlich zu geißeln, wie er denn den Abgeordneten der hessischen Städte, 
als sie im Jahre 1619 sich über die Höhe von Tizent und Akzise beschwerten, 
entgegenhielt, daß sie für Hochzeitsschmäuse Seid im Tiberfluß hätten und 
sich mancher dabei in Schulden stecke, der jetzt klage. Nur hat die sich immer 
breiter machende puritanisch-grämliche Richtung, die in jeder Tandesnot ein 
Strafgericht des Himmels sah, gerade von ihm aus auch auf jede Äußerung 
der Tebensfreude ihren Mehltau fallen lassen. 
Solche Seltenheiten wie Hochzeiten und Kindtaufen mußten in alter Zeit 
die Stelle von Bällen ersetzen, die heute in geselligen Vereinen oder von Saft- 
wirten und Saalbesitzern eigens veranstaltet werden, um Selegenheit zum Tanze 
zu geben. Die einzige Vereinigung, welche allenfalls in Parallele zu stellen wäre, 
war die Schützenbrüderschaft, deren Auszüge allgemeinen Volksfesten glichen. 
Doch liegt es auf der Hand, daß da nicht, wie in unseren Tagen, das Vergnügen 
der Zweck, sondern erst das sekundäre Moment war, ebenso wie die berüchtigt 
gewordenen Schmausereien der Kalandsbrüder, von denen jedoch in hiesiger 
Stadt keine Bruderschaft nachweisbar ist. Dieselbe Wandlung beobachten wir 
ja auch bei den Kirchweihfesten oder Kirmessen, wo die kirchliche Sedächtnis- 
feier allmählich ganz in den Hintergrund getreten ist. Solcher Kirchweihfeste 
gab es ehedem in hiesiger Stadt auch, wie St. Märtenskirmeß auf den Sonntag 
Vocem jucunditatis, und der Brüderablaß, Mittwoch nach Quasimodogeniti, 
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