Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

durch die Anlage der „Freiheit“. S. 31. — Die beiden alten Städte und die „Freiheit“ 
in ihrem Verhältnis zueinander: Jnnungsuorrechte und Handelsfreiheit, Regelung des 
Geschostwesens, Steuerpriuilegien, Zuteilung uon neuen Gärten. S. 34. — Gründung 
der St. Martinskirche. S. 38. — Handels- und Marktuerkehr. S. 39. — Streitigkeiten 
mit Mainz. S. 40. — Tod Ottos des Schützen, des einzigen Sohnes Heinrichs. S. 43. — 
Die Erbfolge Hermanns des Gelehrten verbürgt das Weiterbestehen Hessens als geschlos 
senen Territoriums. S. 45. — Kämpfe gegen Otto den Quaden und den Sternerbund 
S. 45. — Erbverbrüderung mit den Landgrafen von Thüringen und den Markgrafen 
von Meisten. Hessen ein Reichslehen. S. 47. — 
Kapitel III. 
Jnnerc und äußere Kämpfe. Sieg der Territorialherrschaft 
über das städtische Geschlechterregiment, 1376—1413. 
Erhebung des „Vngeldes“ durch Landgraf Hermann. Schutz- und Trutzbündnis 
der niederhessischen Städte mit Cassel an der Spitze. S. 48. — Erstürmung der landgräf 
lichen Burg durch die Lasseier Bürger. S. 50. — Sühnevertrag unter Vermittlung Land 
graf Balthasars von Thüringen. Vereinigung der bisherigen drei Stadtgemeinden von 
Cassel zu einem Gemeinwesen. S. 51. — Hermann im Kampf gegen die Selbständigkeit 
der Städte: Absetzung des alten und Einsetzung eines neuen Rates in Cassel, Inbesitz 
nahme der Stadtschlüssel, Ausweisung früherer Ratsmitglieder und Konfiskation ihrer 
Güter. Konflikt mit den Landgrafen von Thüringen, die sich zusamt dem Erzbischof 
von Mainz auf die Seite der entrechteten Städte stellen. S. 53. — Zweite Vermählung 
des Landgrafen. Der Bestand des hessischen Fürstenhauses gesichert. S. 56. — Völlige 
Vernichtung der Selbstverwaltung Cassels durch das landesherrliche Edikt von 1384: 
Ernennung aller städtischen Beamten (Rat, Marktmeister, Bauermeister, Torhüter) nur 
durch den Landesherrn. S. 57. Vorübergehende Aufhebung der Innungen. Neuregelung 
des Gerichtsverfahrens (Einführung des Kaiserrechtes an Stelle des örtlichen Gewohn 
heitsrechtes, bei Zwiespältigkeit der Richter letzte Entscheidung durch den Landesherrn 
(Verbot der Oberhöfe). S. 58. — Kämpfe gegen den Erzbischof von Mainz, die Mark 
grafen von Thüringen und andere diesen verbündete Fürsten. Dreimalige Belagerung 
Cassels. Landgraf Hermann genötigt, alle aus Cassel vertriebenen Bürger wieder auf 
zunehmen und ihnen die konfiszierten Güter zurückzugehen. S. 61. — Tod Erzbischof 
Adolfs von Mainz. Der Hochuerratsprozest gegen 28 Lasseier Bürger. Einziehung ihres 
Vermögens. S. 69. — Erneuerung der Innungen. S. 72. — Bau eines neuen Rathauses. 
S. 74, vgl. auch S. 83. — Die geistlichen Körperschaften in Cassel und ihr Verhältnis 
zu Landgraf Hermann. Schmälerung des Ahnaberger Klosters. S. 74. — Neue Fehden. 
Überfall Cassels durch den Grasen von Waldeck. S. 75.
	        
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