durch die Anlage der „Freiheit“. S. 31. — Die beiden alten Städte und die „Freiheit“
in ihrem Verhältnis zueinander: Jnnungsuorrechte und Handelsfreiheit, Regelung des
Geschostwesens, Steuerpriuilegien, Zuteilung uon neuen Gärten. S. 34. — Gründung
der St. Martinskirche. S. 38. — Handels- und Marktuerkehr. S. 39. — Streitigkeiten
mit Mainz. S. 40. — Tod Ottos des Schützen, des einzigen Sohnes Heinrichs. S. 43. —
Die Erbfolge Hermanns des Gelehrten verbürgt das Weiterbestehen Hessens als geschlos
senen Territoriums. S. 45. — Kämpfe gegen Otto den Quaden und den Sternerbund
S. 45. — Erbverbrüderung mit den Landgrafen von Thüringen und den Markgrafen
von Meisten. Hessen ein Reichslehen. S. 47. —
Kapitel III.
Jnnerc und äußere Kämpfe. Sieg der Territorialherrschaft
über das städtische Geschlechterregiment, 1376—1413.
Erhebung des „Vngeldes“ durch Landgraf Hermann. Schutz- und Trutzbündnis
der niederhessischen Städte mit Cassel an der Spitze. S. 48. — Erstürmung der landgräf
lichen Burg durch die Lasseier Bürger. S. 50. — Sühnevertrag unter Vermittlung Land
graf Balthasars von Thüringen. Vereinigung der bisherigen drei Stadtgemeinden von
Cassel zu einem Gemeinwesen. S. 51. — Hermann im Kampf gegen die Selbständigkeit
der Städte: Absetzung des alten und Einsetzung eines neuen Rates in Cassel, Inbesitz
nahme der Stadtschlüssel, Ausweisung früherer Ratsmitglieder und Konfiskation ihrer
Güter. Konflikt mit den Landgrafen von Thüringen, die sich zusamt dem Erzbischof
von Mainz auf die Seite der entrechteten Städte stellen. S. 53. — Zweite Vermählung
des Landgrafen. Der Bestand des hessischen Fürstenhauses gesichert. S. 56. — Völlige
Vernichtung der Selbstverwaltung Cassels durch das landesherrliche Edikt von 1384:
Ernennung aller städtischen Beamten (Rat, Marktmeister, Bauermeister, Torhüter) nur
durch den Landesherrn. S. 57. Vorübergehende Aufhebung der Innungen. Neuregelung
des Gerichtsverfahrens (Einführung des Kaiserrechtes an Stelle des örtlichen Gewohn
heitsrechtes, bei Zwiespältigkeit der Richter letzte Entscheidung durch den Landesherrn
(Verbot der Oberhöfe). S. 58. — Kämpfe gegen den Erzbischof von Mainz, die Mark
grafen von Thüringen und andere diesen verbündete Fürsten. Dreimalige Belagerung
Cassels. Landgraf Hermann genötigt, alle aus Cassel vertriebenen Bürger wieder auf
zunehmen und ihnen die konfiszierten Güter zurückzugehen. S. 61. — Tod Erzbischof
Adolfs von Mainz. Der Hochuerratsprozest gegen 28 Lasseier Bürger. Einziehung ihres
Vermögens. S. 69. — Erneuerung der Innungen. S. 72. — Bau eines neuen Rathauses.
S. 74, vgl. auch S. 83. — Die geistlichen Körperschaften in Cassel und ihr Verhältnis
zu Landgraf Hermann. Schmälerung des Ahnaberger Klosters. S. 74. — Neue Fehden.
Überfall Cassels durch den Grasen von Waldeck. S. 75.