Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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Stilformen nach eingesetzt worden. Diese älteste Darstellung des Wappens 
unserer Stadt, vielleicht von Wilhelm dem Bildensnyder angefertigt, der 1486 
Schöffe dahier war — der Stein wird jetzt im hiesigen Eandesmuseum auf 
bewahrt —, zeigt einen Schrägbalken, der das Wappen in zwei Felder teilt; 
das obere dieser Felder ist mit sechs, das untere mit sieben Kleeblättern be 
setzt. Die Farben, die sich aus späteren Darstellungen ergeben, sind die näm 
lichen wie noch heute. Cassel gehört also zu denjenigen Städten, die neben 
ihrem Siegelbild (den drei Türmen) auch noch ein eigenes Wappen führen. 1 ) 
6s war die Kücksicht auf den zunehmenden Handelsverkehr, die für den 
Bau der Wage wie für den des Rathauses in Betracht kam; denn die weiten 
Gänge dieses Gebäudes wurden an den freien Märkten dem Kaufmann über 
lassen; und diese Rücksicht veranlaßte weiter auch im Jahre 1421 die Erbauung 
des Tuchhauses (Abb. Tafel 6) auf dem Flatze vor der St. Martinskirche, dem so 
genannten Cedermarkt, in welchem Hause zu Marktzeiten die Gewandschneider 
und Wollenweber ihre Tuche feilboten. 1 2 ) Jn beiden Gebäuden unterhielt die 
Stadt einen Weinschank, — im Tuchhause den Oberen, im Rathaus den Un 
teren Keller, die beide im Stadthaushalt eine wichtige Rolle spielen. Und so 
stehen sie auch im Brennpunkt des bürgerlichen Bebens; wie der Marktplatz 
der Mittelpunkt der Stadt war, so stieg der Bürger, wenn er Geselligkeit suchte, 
zum Weinkeller hinab, um hier seine Gedanken aus- und Neuigkeiten einzu 
tauschen. Denn eine andere Möglichkeit gab es bei dem Fehlen gedruckter 
Hilfsmittel nicht. Für die großen Festlichkeiten erbaute sich die Stadt da 
mals (1421), auch am Markt den Rathäusern gegenüber nach der Fulda zu 
das Hochzeitshaus, das man auch den Neuen oder später den Stadtbau nannte; 
denn für die Menge der Gäste, welche in jener Zeit der gastfreie Bürgersmann 
zu seinen „Hochzeiten“ — und darunter wurden auch andere Familienfeste 
verstanden — einlud, waren die Bürgerhäuser zu eng. Ein Erlaß Eandgraf 
Eudwigs vom 27. März 1423, der die Hochzeits- und Kindtaufsschmäuse in 
Cassel regelt, steht sicher mit der Errichtung jenes Hauses im Zusammenhang. 
Aus ihm ersehen wir, wie es zuging dabei, bezw. zugehen sollte. Wer Hochzeit 
oder Wirtschaft in der Stadt Cassel haben will, heißt es, es fei Ffaff, Eaien 
oder Hofgesinde, der soll nicht mehr denn sechs Frauen zu der Hochzeit 
bitten gehen lassen und eine Magd mit ihnen. Und wenn der Priester 
oder der Bräutigam darnach umgeht und bittet, so sollen ihrer nicht mehr 
dabei sein denn zwölfe, und wenn die Braut zur Kirche geht, sollen der 
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1) Küch: Siegel und Wappen der Stadt Cassel, (Z. H. 6. Bd. 41, S. 258ff.). 
2) Brunner: Geschichte der Cafseler Rathäuser, S. 8ff.
	        
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