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der, durch Buschwerk unzugänglich gemacht, nur einen engen Durchlaß ge
stattete. 1 )
Die Haupttürme waren sämtlich als Gefängnisse eingerichtet. Das
Zwehrentor für vornehme Gefangene vom Hof; der Druselturm teils unter
irdisch, wobei die Gefangenen an einem Strick hinuntergelassen wurden. Das
festeste Gefängnis und deshalb für die schwersten Uerbrecher war das Kastenal.
6s hatte keine Treppen und war nur auf Geisern zugänglich, die nachts in
die Höhe gezogen wurden. Auch der Jungfernturm und ebenso der Puluer-
turm in der Heustadt, dieser ehe er feine spätere Bestimmung erhielt, waren zur
Aufnahme von Gefangenen bestimmt. Auf dem Hohen-, dem Hüller- und dem
Ahnabergtor wohnten Hirten oder Stadtdiener. Das Fuldabrückentor diente
später zur Schule für die Altstadt.
Ein besonderes Eigentumsrecht scheint die Stadt an den Türmen und
Toren, mit Ausnahme des Druselturmes, nicht gehabt zu haben, und auch bei
diesem ist es zweifelhaft, da er noch 1794 als Räucherkammer für die fürst
liche Hofhaltung hergerichtet werden sollte. Sie mutzte nur die Unterhal
tungskosten tragen, was ihr namentlich bezüglich der hölzernen Stadttore
und der vielgebrauchten Zugbrücken schwer wurde, wenn auch der sandesfürst
dazu jährlich zehn Eichenstämme aus seinen Waldungen hergab. Datz die
Gilden von den bei ihnen fallenden Strafgeldern den vierten Teil der Stadt
zu deren „Bau“ abgeben mutzten (z. B. die Hetzger nach ihrem Gildebrief
von 1421), brachte nicht viel. Wahrscheinlich nahm der Staat auf Grund des
römisch-rechtlichen Satzes, datz die Superficies dem Eigentümer des Grund
und Bodens zusteht, die Türme für sich in Anspruch.
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Ein neues Rathaus (Abb. Tafel 2) ward durch die Bereinigung der
drei Städte zu einer Gemeinde ein unabweisbares Bedürfnis. Der Grund
stein dazu wurde im Jahre 1408 gelegt, nachdem die daran, bezw. darunter
befindliche Stadtwage, die mit dem Rathaus zu einem Gebäude vereinigt
war, bereits vier Jahre zuvor (also 1404) fertiggestellt worden war. 1 2 ) Die
Dollendung des Rathausbaues ging freilich nicht so rasch vonstatten, sondern
zog sich noch über manches Jahrzehnt hin. Erft in den letzten Dezennien
ist das Stadtwappen, das wir auf unserer Abbildung des Rathauses links
oben vom Hauptportal bemerken, den darin zum Ausdruck kommenden
1) 1423: „eyn uirteü hobelandes (d. i. Gartens) uor CaCsele in den Garthu sen vor
dem Anenberger Thore bij der Candwere“. (Urkundenregest in Schminckes Collect,
der Casseler Candesbibliothek, sowie bei £ and au: Roll. unter „Hausbauten“ ebenda.)
2) Brunner: Geschichte der Casseler Rathäuser, S. 16 ff.
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