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1) Nebeltbsu: venkw., 2. H. 6., Bd. 12, S. 296 u. 306.
2) Siche Lennep: Abhandlung von der Leihe zu Candsiedelrecht.
Nr. 222, 223.
Lad. prob.
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Unterdes fragt der Bürgermeister seine Herren und soll sprechen: „sieben
Herren, was dünkt 6uch nun gut fein, daß man andere kiese usw. usw.?“
Und kiesen einen an des andern Statt. Uon Stund kommen die Gemeinen
Bürgermeister und spricht der älteste unter ihnen: „Uns dünkt, daß viel Uer-
wandelung nicht gut fei in dem Rate, darum so kiesen wir den und den und
den, die auch uor einem Jahr Gemeine Bürgermeister gewesen find, und wissen
die frommen Beute nicht zu verbessern nun zumal, und danken Such darmit
gar gütlich, daß Jhr 6uch mit uns gelitten habt. Hätten wir viel Gutes
können tun, das hätten wir gern getan.“ Offenbar hat die Erinnerung an
die Periode der UJahlumtriebe, die nun überwunden war, eine Reaktion be
wirkt. Man wollte des zunehmenden Wohlstandes froh werden.
Denn das 15. Jahrhundert ist die Blütezeit des deutschen Bürgertums.
Große Erscheinungen treten nicht zutage, der einzelne fühlt sich als Glied
seiner Körperschaft, die Körperschaft als Glied des größeren Gemeinwesens.
Überall Gefühl der Kraft und des Behagens! — Cassel ist seit Ludwigs I.
Regierung die eigentliche Residenz des Landgrafen und hat Marburg den
Rang abgelaufen. Uon der günstigen Finanzlage der Stadt legen die Bauten
Zeugnis ab, die die Bürgerschaft in den ersten Dezennien des 15. Jahr
hunderts aufführt. So erbaut sie in den Jahren 1414 und 1415 auf ihre
Kosten — wenn sie auch das Geld dazu teilweise erborgen und z, B. ein
städtisches Grundstück für den erheblichen Preis uon 12 Goldgulden veräußern
mußte (Urk. im hies. Stadtarchiv von 1415, Okt. 16) — das Müllertor und
den Druselturm.
Es dürfte hier der Ort fein, über die mittelalterliche Befestigung der
Stadt im allgemeinen ein Wort einzuschalten.
Die ältesten Mauern und Tore, welche die Altstadt umschlossen hatten,
waren mit der Erbauung der Freiheit überflüssig geworden und allmählich
gefallen. Aber keineswegs sofort, sondern erst, nachdem der neue Stadtteil
selbst genügend gefestigt war.f Bis dies geschehen, durften die Altstädter Gräben
nicht verbaut werden, wie noch in dem Jahre 1354 Landgraf Heinrich ver
fügt/) in derselben Urkunde, in der er vorschreibt, daß die an die Stadt
mauer gebauten Häuser der Freiheit (damit sie nicht bei einer Belagerung
in Brand geschossen würden) mit Ziegeln oder Steinplatten gedeckt sein sollen.
Ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Schöffen war überhaupt das Bauen
von Häusern an die Stadtmauer verboten. 2 ) Uon den Toren wurde am
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