Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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IV. 
Zeit der Ruhe. / Wachsender Wohlstand, 1413—1509. 
Hermanns einziger überlebender Sohn Ludwig war bei des Vaters 
Tode erst elf Jahre alt. Die Vormundschaft übernahm sein Schwager, Herzog 
Heinrich von Braunschweig, die Kegierungsgeschäfte aber führte ein Regent 
schaftsrat, aus Mitgliedern der Ritterschaft und gelehrten Geistlichen zu 
sammengesetzt, in welchem Eckhard von Röhrenfurt, Marschall und später 
auch Oberamtmann von Hessen, lange Zeit die leitende Persönlichkeit war. 1 ) 
für Hessen und für Cassel war es ein Glück, daß die Landesregierung in 
die Hände von Männern gelegt wurde, welche sich bereits unter Eandgraf 
Hermann bewährt hatten und jetzt die Befugnis erhielten, die Härten zu 
mildern, die der alte Herr begangen hatte. Daß man damit nur auf fein Ab 
leben gewartet hatte, beweist am augenfälligsten der Erlaß eines neuen er 
weiterten Stadtrechts, das am 29. Juni 1413 publiziert wurde, und mehr noch 
als dieses Stadtrecht an sich die Tatsache, daß es bereits zwei Wochen nach 
Hermanns Tode fertig war. wir heben daraus (und aus den wenig später ge 
gebenen Zusätzen) nur einige Punkte hervor, die dartun, daß es Ernst war mit 
dem Versprechen, die der Bürgerschaft abgedrungenen Zusagen tot und un 
verbindlich sein zu lassen. Tlachdem Eandgraf Hermann alles Gewohnheits 
recht in hiesiger Stadt abgeschafft hatte, wird dieses wieder als gültig aner 
kannt, sofern es vom Rat der Stadt als solches unter Eid behauptet wird. 
Auch darf die Stadtbehörde wieder Ordnungen und Statuten erlassen und 
ihre Rachachtung gebieten. Rats- und Schöffenkolleg ergänzen sich selbst, 
und nur zum Bürgermeisteramt find zwei oder drei Personen in Vorschlag zu 
bringen, daraus der Eandgraf einen bestätigt. 
wenn, um alle Parteilichkeit und Gunst auszuschließen, kein hiesiger 
Bürger zum Schultheißenamt oder ähnlicher Stellung zugelassen werden soll, 
so hatte man gewiß Grund dazu. 
Was sonst in wirtschaftlicher Hinsicht das neue Recht brachte, war wohl 
die festsetzung und Klarlegung von Gebräuchen, die bisher strittig gewesen 
waren. Der Porst, der damals noch mit Eichen und Buchen bestanden war, 
1) Siehe Küch: Line Quelle zur Geschichte des Landgrafen Ludwig I. (Z. H. G., 
Bd. 43, S. 144—277), welcher vortrefflichen Untersuchung die nachfolgende Darstellung 
vieles verdankt.
	        
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