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IV.
Zeit der Ruhe. / Wachsender Wohlstand, 1413—1509.
Hermanns einziger überlebender Sohn Ludwig war bei des Vaters
Tode erst elf Jahre alt. Die Vormundschaft übernahm sein Schwager, Herzog
Heinrich von Braunschweig, die Kegierungsgeschäfte aber führte ein Regent
schaftsrat, aus Mitgliedern der Ritterschaft und gelehrten Geistlichen zu
sammengesetzt, in welchem Eckhard von Röhrenfurt, Marschall und später
auch Oberamtmann von Hessen, lange Zeit die leitende Persönlichkeit war. 1 )
für Hessen und für Cassel war es ein Glück, daß die Landesregierung in
die Hände von Männern gelegt wurde, welche sich bereits unter Eandgraf
Hermann bewährt hatten und jetzt die Befugnis erhielten, die Härten zu
mildern, die der alte Herr begangen hatte. Daß man damit nur auf fein Ab
leben gewartet hatte, beweist am augenfälligsten der Erlaß eines neuen er
weiterten Stadtrechts, das am 29. Juni 1413 publiziert wurde, und mehr noch
als dieses Stadtrecht an sich die Tatsache, daß es bereits zwei Wochen nach
Hermanns Tode fertig war. wir heben daraus (und aus den wenig später ge
gebenen Zusätzen) nur einige Punkte hervor, die dartun, daß es Ernst war mit
dem Versprechen, die der Bürgerschaft abgedrungenen Zusagen tot und un
verbindlich sein zu lassen. Tlachdem Eandgraf Hermann alles Gewohnheits
recht in hiesiger Stadt abgeschafft hatte, wird dieses wieder als gültig aner
kannt, sofern es vom Rat der Stadt als solches unter Eid behauptet wird.
Auch darf die Stadtbehörde wieder Ordnungen und Statuten erlassen und
ihre Rachachtung gebieten. Rats- und Schöffenkolleg ergänzen sich selbst,
und nur zum Bürgermeisteramt find zwei oder drei Personen in Vorschlag zu
bringen, daraus der Eandgraf einen bestätigt.
wenn, um alle Parteilichkeit und Gunst auszuschließen, kein hiesiger
Bürger zum Schultheißenamt oder ähnlicher Stellung zugelassen werden soll,
so hatte man gewiß Grund dazu.
Was sonst in wirtschaftlicher Hinsicht das neue Recht brachte, war wohl
die festsetzung und Klarlegung von Gebräuchen, die bisher strittig gewesen
waren. Der Porst, der damals noch mit Eichen und Buchen bestanden war,
1) Siehe Küch: Line Quelle zur Geschichte des Landgrafen Ludwig I. (Z. H. G.,
Bd. 43, S. 144—277), welcher vortrefflichen Untersuchung die nachfolgende Darstellung
vieles verdankt.