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seiner Anhänger: Otto Grope von Gudenberg, der mit zu Gericht gesessen
hatte, und seine Amtleute zu Cassel, Tylo Wolf von Gudenberg und Friedrich
von Hertingshausen. 1 ) Und weiter kennen wir noch den Hof des Heinze
Helwigs, welchen Hermann im Jahve 1403 seinem Geheim schreib er Konrad
Schwarzweber erblich gegen einen ^ahreszins für getreue Dienste verleiht.
Dieser lag in der Unteren Fuldagasse, vom Altmarkt aus linker Hand, auf
der Seite nach der Fulda zu etwa an der Stelle des Hauses Tlr. 3. 6ine An
zahl landgräflicher Erbzinshäuser in derselben Gegend, um den Markt, im
Breul und anderwärts werden aus den nämlichen Konfiskationen herrühren.
Wir dürfen es vielleicht als eine der Bedingungen Landgraf Balthasars
betrachten, unter denen er am 12. Oktober 1388 die Belagerung von Cassel
aufhob, daß am 16. Hermann zum ersten Male wieder eine Innung gestattete.
Der Zeitraum zwischen beiden Tagen ist so außerordentlich kurz, daß es schwer
hält, keinen Zusammenhang anzunehmen. Der Gildebrief wird den Schnei
dern erteilt. Da gerade er der (später nie fehlenden) Klausel, sich nicht wider
den Landgrafen aufzulehnen, entbehrt, so darf man vielleicht auch annehmen,
daß die Schneider seine treuen Anhänger gewesen sind und sich bei der Be
lagerung der Stadt besonders ausgezeichnet haben. Zweifellos in ursäch-
lichem Zusammenhang mit Balthasars Abzug und der Rückkehr der vertrie
benen Bürger steht derjenige Akt des Landgrafen, durch den er am 29. No-
vember alle die den Bürgern hiesiger Stadt abgedrungenen Willebriefe für
tot und nichtig erklärt. Und nun kehrt er allmählich, zumal nachdem er durch
das Gerichtsurteil von 1391 seiner Widersacher unter der Bürgerschaft ledig
geworden war, eine versöhnlichere Seite heraus. Am 3. Dezember werden die
Innungen, die also tatsächlich wieder anerkannt werden, geschlossen, d. h. es
wird der Dorfleute Kindern der Eintritt in dieselben verwehrt und ihnen die
Erlernung eines Handwerks verboten. Auch statt des einen werden zwei Markt-
meister, um der Willkür vorzubeugen, eingesetzt. Ebenso begegnen wir bald
wieder den Gemeindebürgermeistern. Was eine Urkunde vom 13. desselben
Monats festsetzt, wissen wir nicht, da sie leider gänzlich unlesbar ist. Sie betrifft
die städtische Gerichtsbarkeit und scheint allerdings die bereits von den Richtern
des 4. Juli ausgesprochene Vernichtung der Selbständigkeit dieser zu bestätigen.
1) Nebelthau: Gebäude, S. 14. — Die Gehen des Otto Grope fielen 1398 nach
dessen Tode an den Landgrafen zurück. Als Friedrich von Hertingshausen infolge der
Ermordung Herzog Friedrichs von Braunschweig (1400) mit Hessen in Fehde kam und 1402
sogar Cassel berannte (s. u.), da wurde er auch seiner Gehen verlustig. 1404 wird Her
manns oberster Schreiber Peter Sinning mit den Seheweifßchen Gütern, darunter seinem
Haufe zu Cassel, belehnt. Küch in der Z. H. G., Bd. 43, S. 149, Anm. 6; s. a. S. 177.