Full text: Geschichte der Residenzstadt Cassel

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die Mainzer zu belästigen, wo er konnte. Gin Glück war es für ihn und fein 
Gand, dah Erzbischof Adolf am 6. Februar 1390 eines frühen Todes starb. 
Seines mächtigsten und gefährlichsten Gegners ledig, glaubte Hermann 
nunmehr, seiner Rache an den Bürgern seiner Hauptstadt, die er notgedrungen 
wieder in ihre Rechte hatte einsetzen müssen, freien sauf lassen zu dürfen, 
zumal auch Balthasar sie, die ihm nichts mehr nützen konnten, fallen lieh. 
Einer der weiland Vertriebenen, Johann Harbusch, scheint den Verräter ge 
macht zu haben. Von ihm sagten am 27. März 1390 Ritter Eckebrecht uon 
Grifte und Johann uon Uschlag unter ihrem Eid in Gegenwart Gandgraf 
Hermanns und seiner adeligen Freunde aus, dah sie uon Bernhard uon Dal- 
wigk und Johann Harbusch gebeten worden seien, bei den Verhandlungen 
zugegen zu sein und anzuhören, was genannter Johann zu dem Gandgrafen 
gesagt habe. Derselbe habe gesagt, wie dah er uon dem Markgrafen gen Cassel 
gekommen sei. Da feien zwei zu ihm gekommen und hätten gesagt, ob er uon 
etwas wühte? Da hätte er gesagt: nein! Darauf sie: wollte er ihnen dann ge 
loben, dah er es heimlich hielte, so wollten sie ihm Sache sagen, die den Mark 
grafen beträfe, dem er mit Eiden uerbunden wäre. Da sprach er: ja! und tat 
ihnen das Gelübde. Darauf wurde ihm die Mitteilung, in Gertidiins Haufe 
da kämen zusammen lucker, Adam Giselonis, Reinhard des Reichen, Heinrich 
und Götze Helwigs, Ditmar Gunen, IVernher Thomas, Johan Hartenberg und 
auch er, und sie überkämen, wie sie es uornähmen und dahin brächten, dah 
der Markgraf nach Cassel hineinkäme; und Wernher Thomas und Götze Hel 
wigs feien die, welche die Botschaft zwischen dem Markgrafen und denen uon 
Cassel hin- und hertrügen. — Von diesen Sachen hätte er (Harbusch) nichts 
gewußt, beuor er nach Cassel gekommen sei, ohne die zwei. lind wenn ihn 
der Gandgraf und die Gemeinde daselbst schützen und schirmen wollten, so wolle 
er zu Cassel auf den Markt hintreten und die Rede sagen uor allen Geuten. 
Hierauf gründete Landgraf Hermann seine Anklage. Am 4. Juli 1391 
war alles zu dem bösartigsten Frozeß vorbereitet, den unsere Stadt je gesehen. 
An diesem Tage setzte sich Hermann öffentlich auf den Markt in seiner Stadt 
Cassel zu Gericht und erhob die Klage. Dann ernannte er an seiner Statt 
zum Richter Johann uon Eisenbach, und zu Beisitzern wurden erkoren Otto 
Groppe uon Gudenberg und Wedekind uon Falkenberg; zu einem Vorsprech 
oder öffentlichen Ankläger hatte er Heinrich uon Hundelshausen den äl 
tern, der zu Cassel wohnhaftig war, zu Warnern und Hörern erwarb er in 
vorgeschriebener Urteilsform Johann von Falkenberg den ältern und Cuntz-
	        
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