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die Mainzer zu belästigen, wo er konnte. Gin Glück war es für ihn und fein
Gand, dah Erzbischof Adolf am 6. Februar 1390 eines frühen Todes starb.
Seines mächtigsten und gefährlichsten Gegners ledig, glaubte Hermann
nunmehr, seiner Rache an den Bürgern seiner Hauptstadt, die er notgedrungen
wieder in ihre Rechte hatte einsetzen müssen, freien sauf lassen zu dürfen,
zumal auch Balthasar sie, die ihm nichts mehr nützen konnten, fallen lieh.
Einer der weiland Vertriebenen, Johann Harbusch, scheint den Verräter ge
macht zu haben. Von ihm sagten am 27. März 1390 Ritter Eckebrecht uon
Grifte und Johann uon Uschlag unter ihrem Eid in Gegenwart Gandgraf
Hermanns und seiner adeligen Freunde aus, dah sie uon Bernhard uon Dal-
wigk und Johann Harbusch gebeten worden seien, bei den Verhandlungen
zugegen zu sein und anzuhören, was genannter Johann zu dem Gandgrafen
gesagt habe. Derselbe habe gesagt, wie dah er uon dem Markgrafen gen Cassel
gekommen sei. Da feien zwei zu ihm gekommen und hätten gesagt, ob er uon
etwas wühte? Da hätte er gesagt: nein! Darauf sie: wollte er ihnen dann ge
loben, dah er es heimlich hielte, so wollten sie ihm Sache sagen, die den Mark
grafen beträfe, dem er mit Eiden uerbunden wäre. Da sprach er: ja! und tat
ihnen das Gelübde. Darauf wurde ihm die Mitteilung, in Gertidiins Haufe
da kämen zusammen lucker, Adam Giselonis, Reinhard des Reichen, Heinrich
und Götze Helwigs, Ditmar Gunen, IVernher Thomas, Johan Hartenberg und
auch er, und sie überkämen, wie sie es uornähmen und dahin brächten, dah
der Markgraf nach Cassel hineinkäme; und Wernher Thomas und Götze Hel
wigs feien die, welche die Botschaft zwischen dem Markgrafen und denen uon
Cassel hin- und hertrügen. — Von diesen Sachen hätte er (Harbusch) nichts
gewußt, beuor er nach Cassel gekommen sei, ohne die zwei. lind wenn ihn
der Gandgraf und die Gemeinde daselbst schützen und schirmen wollten, so wolle
er zu Cassel auf den Markt hintreten und die Rede sagen uor allen Geuten.
Hierauf gründete Landgraf Hermann seine Anklage. Am 4. Juli 1391
war alles zu dem bösartigsten Frozeß vorbereitet, den unsere Stadt je gesehen.
An diesem Tage setzte sich Hermann öffentlich auf den Markt in seiner Stadt
Cassel zu Gericht und erhob die Klage. Dann ernannte er an seiner Statt
zum Richter Johann uon Eisenbach, und zu Beisitzern wurden erkoren Otto
Groppe uon Gudenberg und Wedekind uon Falkenberg; zu einem Vorsprech
oder öffentlichen Ankläger hatte er Heinrich uon Hundelshausen den äl
tern, der zu Cassel wohnhaftig war, zu Warnern und Hörern erwarb er in
vorgeschriebener Urteilsform Johann von Falkenberg den ältern und Cuntz-