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der Stiftungsstock nie soll herabsinken dürfen,
ist. der Betrag von Einmalhundert
tausend Thalern preußisch Courant
angenommen und festgestellt worden. Der
durch jährliche Kapitalisirung des 5. Theils
^ der Zinsen des Stiftungsvermögens ent
stehende Reservefond soll jedoch, falls keine
außerordentlichen Ausgaben durch denselben
zu decken sind, jedesmal nur zehn Jahre
hindurch als ein vom Stiftungsstock getrennten
und besonders verwalteter Fond bestehen; '
nach Ablauf dieses Zeitraums aber stets nebst
den Zinsen, die er in der Zwischenzeit ab
geworfen hat, zum Stiftungskapital geschlagen
und mit diesen vereinigt werden. Diese fort
dauernde Vermehrung und Vergrößerung des
Stiftungsfonds für die Bibliothek macht es
zugleich möglich, mit diesem Institut ein
anderes zu verbinden, nämlich die periodische
Aussetzung und Verleihung von Preisen, jeden *
zu Eintausend Thalern für die gründ
liche und befriedigende Beantwortung und
Erledigung von Fragen, oder für die er
schöpfende Lösung von Aufgaben, welche als-
von einem bedeutsamen Interesse und hoher
Wichtigkeit erachtet werden, für das Wohl
der Menschheit die Fortschritte der Bil
dung und Gesittung und die Förderung der <