Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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schließlich zur Erhaltung und Vermehrung 
der städtischen Vüchersammlung verwendet 
werden. Theils um zu verhüten, daß jemals 
eine Verringerung des Stiftungsvermögens 
zu besorgen stehe, welche aus etwaigen Kapital 
verlusten durch unvorhergesehene unglückliche 
Zufälle erwachsen könnte, wenn nicht im 
Voraus für deren Ausgleichung gesorgt wäre, 
theils um eine allmähliche Vergrößerung des 
selben heranzuführen, damit die städtische 
Bibliothek sich im Stande befinde, mit den 
Fortschritten der Wissenschaften bei allen 
gebildeten Völkern stets gleichen Schritt halten 
zu können, soll ein Reservefond der 
Stiftung dadurch geschaffen werden, daß alle 
Zeit der fünfte Theil der jährlichen Ein 
künfte derselben zurückgelegt und kapita- 
lisirt wird. Der solchergestalt zu creirende 
Reservefond soll zwar gesondert von dem ur 
sprünglichen Stiftungsvermögen, aber auf 
dieselbe Weise wie dieses verwaltet und als 
Anhängsel desselben angesehen werden, um 
nötigenfalls, wenn gedachtes Stiftungs 
vermögen im Laufe der Zeiten irgend einen 
Verlust und dadurch eine Verminderung er 
litten haben sollte, zu dessen Wiederherstellung 
und Wiedervervollständigung zu dienen. Als 
Minimum des Geldwerths unter welchen
	        
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