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schließlich zur Erhaltung und Vermehrung
der städtischen Vüchersammlung verwendet
werden. Theils um zu verhüten, daß jemals
eine Verringerung des Stiftungsvermögens
zu besorgen stehe, welche aus etwaigen Kapital
verlusten durch unvorhergesehene unglückliche
Zufälle erwachsen könnte, wenn nicht im
Voraus für deren Ausgleichung gesorgt wäre,
theils um eine allmähliche Vergrößerung des
selben heranzuführen, damit die städtische
Bibliothek sich im Stande befinde, mit den
Fortschritten der Wissenschaften bei allen
gebildeten Völkern stets gleichen Schritt halten
zu können, soll ein Reservefond der
Stiftung dadurch geschaffen werden, daß alle
Zeit der fünfte Theil der jährlichen Ein
künfte derselben zurückgelegt und kapita-
lisirt wird. Der solchergestalt zu creirende
Reservefond soll zwar gesondert von dem ur
sprünglichen Stiftungsvermögen, aber auf
dieselbe Weise wie dieses verwaltet und als
Anhängsel desselben angesehen werden, um
nötigenfalls, wenn gedachtes Stiftungs
vermögen im Laufe der Zeiten irgend einen
Verlust und dadurch eine Verminderung er
litten haben sollte, zu dessen Wiederherstellung
und Wiedervervollständigung zu dienen. Als
Minimum des Geldwerths unter welchen