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Zu Gründung des gedachten Instituts
sind aber neben dem Kostenaufwand für
Bücherankauf, noch manche andere, zum Theil
sehr bedeutende Ausgaben durchaus noth
wendig, für deren Deckung daher ein neuer
Fond geschaffen werden mußte.
Die Erblasser haben deshalb verordnet,
daß zunächst nach ihrem Ableben sämmtliche
Jahreseinkünfte ihres hinterlassenen Ver
mögens eine Zeit lang kapitalisirt werden
sollen, um eigene besondere Fonds zu bilden,
aus deren Zinsen dann alle jene Ausgaben
zu bestreiten sind, ohne dem ausschließlich
zur Anschaffung von Büchern für die städtische
Bibliothek bestimmten Stiftungsfond zur Last
zu fallen. Vor Allem sollen durch vorläufige,
eine Reihe von Jahren hindurch fortgesetzte
Kapitalisirung sämmtlicher Einkünfte des
Stistungsvermögens auf die Sammlung
eines hinreichenden Kapitals zum Bau des
Bibliotheksgebäudes Bedacht genommen
werden. Ist dieses Baukapital angesammelt,
dann hört natürlich die fernere Kapitali
sirung für diesen Zweck auf; aber es kommt
nun die Bildung eines anderweitigen Fonds
zur Deckung perennirender Ausgaben an die
Reihe, weshalb mit Kapitalisirung der Jn-
traden des primitiven Stiftungsvermögens