Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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hiesige Rentiers, beide auch als Schriftsteller 
in der gelehrten Welt rühmlichst bekannt, 
haben mittelst Testaments vom Jahre 1845 
ihre Geburtsstadt Cassel zur Universalerbin 
ihres Vermögens unter gewissen, von ihnen 
festgesetzten Bedingungen ernannt. Ihre ge- 
sammte Hinterlassenschaft soll einen, gedachter 
Kommune für alle künftige Zeiten als Eigen 
thum zugehörigen unveräußerlichen Fonds 
unter der Benennung „Murhardsche 
Stiftung" bilden. Der Kapitalstock dieses 
Fonds soll nie angegriffen, die Zinsen des 
selben aber sollen nur auf die von den Erb 
lassern in ihrer Testamentsurkunde näher be 
stimmten Art und Weise verwendet werden. 
Die Verwaltung des Vermögens besagter 
Stiftung soll von städtischen Beamten, unter 
Aufsicht des jeweiligen Bürgermeisters, des 
Stadtraths und des Bürgerausschusses ge 
schehen. 
Als Hauptzweck der Stiftung ist bezeichnet: 
Die Errichtung und Unterhaltung einer großen 
öffentlichen, der Stadt Cassel für alle Zukunft 
ungehörigen Bibliothek; darum sollen die 
Jahreszinsen des ursprünglichen Stiftungs 
Kapital hauptsächlich, ja fast ausschließlich zur 
allmählichen Erwerbung eines reichen Bücher 
schatzes verwendet werden.
	        
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