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hiesige Rentiers, beide auch als Schriftsteller
in der gelehrten Welt rühmlichst bekannt,
haben mittelst Testaments vom Jahre 1845
ihre Geburtsstadt Cassel zur Universalerbin
ihres Vermögens unter gewissen, von ihnen
festgesetzten Bedingungen ernannt. Ihre ge-
sammte Hinterlassenschaft soll einen, gedachter
Kommune für alle künftige Zeiten als Eigen
thum zugehörigen unveräußerlichen Fonds
unter der Benennung „Murhardsche
Stiftung" bilden. Der Kapitalstock dieses
Fonds soll nie angegriffen, die Zinsen des
selben aber sollen nur auf die von den Erb
lassern in ihrer Testamentsurkunde näher be
stimmten Art und Weise verwendet werden.
Die Verwaltung des Vermögens besagter
Stiftung soll von städtischen Beamten, unter
Aufsicht des jeweiligen Bürgermeisters, des
Stadtraths und des Bürgerausschusses ge
schehen.
Als Hauptzweck der Stiftung ist bezeichnet:
Die Errichtung und Unterhaltung einer großen
öffentlichen, der Stadt Cassel für alle Zukunft
ungehörigen Bibliothek; darum sollen die
Jahreszinsen des ursprünglichen Stiftungs
Kapital hauptsächlich, ja fast ausschließlich zur
allmählichen Erwerbung eines reichen Bücher
schatzes verwendet werden.