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unserer Wohnung.angesammelt hatten, ihm vor
läufig zur Benutzung -für die Realschulbibliothek
zu überlassen. Um diese Bücher stets von den
übrigen Büchern,, die Eigellthum der Realschule
sind, unterscheiden zu können, ward jedes unserer
Bücher auf der Rückseite des Titelblatts mit einem
Stempel versehen, der unser Familienwappen und-
unsern Namen trug. Es wird von einer Ver
fügung des Stadtraths abhängen, ob die Bücher
dieser Kategorie der Büchersammlung der Real
schule einverleibt bleiben oder zur Zeit der Er
öffnung dör Stadtbibliothek an diese, für welche
sie eigentlich von uns angesammelt und angekauft
worden waren, abgeliefert werden sollen.
Nach § 20 unserer Testamentsakte sind jährlich
die hiesigen Ortsbewohner aufzufordern, falls sie
Bücher besitzen, von denen sie keinen Gebrauch
machen,' solche an die städtische Bibliothek zum
Gebrauch des Publikums abgeben zu wollen.
Das Wochenblatt von Cassel dürfte am geeignetsten
zu einer öffentlichen Bekanntmachung der Art
erscheinen. Zweckmäßig wird es sein, in dieser
zugleich anzuzeigen,, daß denjenigen Personen,
welche sich geneigt finden, durch Ueberlassung der
ihnen überflüssigen Bücher an die Stadtbibliothek
zur Bereicherung derselben beizutragen, eine Geld
vergütung zu Theil werden kann, falls sie eine
solche begehren wollen. Der Bibliothekar soll