Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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unserer Wohnung.angesammelt hatten, ihm vor 
läufig zur Benutzung -für die Realschulbibliothek 
zu überlassen. Um diese Bücher stets von den 
übrigen Büchern,, die Eigellthum der Realschule 
sind, unterscheiden zu können, ward jedes unserer 
Bücher auf der Rückseite des Titelblatts mit einem 
Stempel versehen, der unser Familienwappen und- 
unsern Namen trug. Es wird von einer Ver 
fügung des Stadtraths abhängen, ob die Bücher 
dieser Kategorie der Büchersammlung der Real 
schule einverleibt bleiben oder zur Zeit der Er 
öffnung dör Stadtbibliothek an diese, für welche 
sie eigentlich von uns angesammelt und angekauft 
worden waren, abgeliefert werden sollen. 
Nach § 20 unserer Testamentsakte sind jährlich 
die hiesigen Ortsbewohner aufzufordern, falls sie 
Bücher besitzen, von denen sie keinen Gebrauch 
machen,' solche an die städtische Bibliothek zum 
Gebrauch des Publikums abgeben zu wollen. 
Das Wochenblatt von Cassel dürfte am geeignetsten 
zu einer öffentlichen Bekanntmachung der Art 
erscheinen. Zweckmäßig wird es sein, in dieser 
zugleich anzuzeigen,, daß denjenigen Personen, 
welche sich geneigt finden, durch Ueberlassung der 
ihnen überflüssigen Bücher an die Stadtbibliothek 
zur Bereicherung derselben beizutragen, eine Geld 
vergütung zu Theil werden kann, falls sie eine 
solche begehren wollen. Der Bibliothekar soll
	        
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