Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

Qualität der für dieselbe zu erwartenden 
Sucher an. Sobald die in unserer Letzten Willens- 
Akte vorgeschriebenen Einrichtungen in Betreff 
der finanziellen Hülfsquellen dieses Instituts in. 
dem Maaße vollendet sein werden, daß dasselbe 
gesichert in seinen Einkünften zur Erfüllung seiner 
Zwecke sowohl für die Gegenwart als für die 
ferne Zukunft ins Leben treten kann, hat der 
alsdann vom Stadtrath bestellte Bibliothekar, 
indem er mit Bücheranschaffungen den Anfang 
macht, dabei von dem eben angegebenen Gesichts 
punkte auszugehen und denselben sich zum Grund 
satz und Regulativ zu nehmen. Aber selbst bei 
,der Voraussetzung einer noch so sorgfältigen und 
umsichtigen Auswahl bei dem Bücherankauf würde 
es doch immer mißlich gewesen sein, im Voraus 
den Zeitpunkt zu fixiren, wo die Bibliothek dem 
Publikum zu eröffnen. Wir haben uns darum 
begnügt, im 24 unseres Testaments blos das 
Minimum der Bändezahl festzusetzen, zu der 
wenigstens die Bibliothek angewachsen sein soll, 
um zu einer solchen Eröffnung derselben schreiten 
zu können. Die Bestimmung des Zeitpunktes 
dazu überlassen wir indessen dem Ermessen des 
Stadtraths/ der den Bibliothekar darüber zu 
Rathe ziehen wird. 
Für den Fall, daß in der Zeit, wo die An 
schaffung und Erwerbung von Büchern für die
	        
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