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worden ist, den Charakter der Liberalität ver
missen. Gleichwohl beruhen die von uns in
dieser Beziehung getroffenen Anordnungen ledig
lich auf langen Erfahrungen, die wir selber viel
fältig Gelegenheit gehabt haben, darüber an
andern Orten zu machen. Ebenso mögen gegen
manche anderen speziellen Verfügungen in unserem
Testamente Bedenklichkeiten geltend gemacht
werden können, wiewohl sie uns lediglich durch
die Ueberzeugung von deren Ersprießlichkeit für
unser Institut diktirt worden sind. Abweichungen
davon können wir deshalb nur insofern zugeben,
als man zur Erreichung und Erfüllung gleicher
Zwecke etwas Besseres an deren Stelle zu setzen
wüßte, oder die fraglichen Einrichtung sich in der
Folge vielleicht als unnöthig oder überflüssig be
währen sollte.
Unsere Stiftung hat die Eigenthümlichkeit, daß
sie beginnend mit einem kleinen Anfang, im
natürlichen Laufe ihrer Entwickelung durch sich
selbst zu einem Ziele immer größeren Umfangs
stets weiter fortschreitet. Mit den zunehmenden
Bedürfnissen vergrößern sich gleichzeitig die Geld- ^
mittel zu deren Befriedigung, mit den vermehrten
Ausgaben vermehren sich auch die Einnahmen.
Es braucht blos sorgfältig darüber gewacht zu
werden, daß unsere testamentarischen Anord
nungen für die Erhaltung des aus unserem