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ad Ministration die sofortige Uebermachung der be
treffenden Geldsumme an die Akademie zu bewirken.
Bald nach erfolgtem Urtheil der Akademie über
die ihr zugegangenen Preisschriften wird dieselbe
sämmtliche Manuskripte dieser Schriften im Original
dem Bibliothekar der städtischen Bibliothek in
Cassel überschicken, um in der Manuscripten-
sammlung dieser Bibliothek aufbewahrt zu werden.
Dieses Institut soll erst zehn Jahre nach
Eröffnung der Stadtbibliothek fürs Publikum ins
Lebem treten. Alle durch dasselbe verursachten
Ausgaben sind aus den Einkünften unseres
Stiftungsfonds zu bestreiten. ,
Artikel VI.
Um noch einmal auf den Hauptgegenstand mnd
Hauptzweck unserer Stiftung — die Schöpfung eines
großen städtischen Bibliotheksinstituts — zurückzu
kommen, sei es uns gestattet, darüber folgendes be-
merklich zu machen: Bei den Bestimmungen in
unserem Testamente sind wir stets und überall
von Motiven geleitet worden, die zunächst das
Interesse und das künftige Gedeihen dieses Instituts
zum Ziele hatten. Nicht Wenige werden vielleicht
bei manchen Nebenbestimmungen, wodurch der
Gebrauch und die Benutzung der Stadtbibliothek
für das Publikum Einschränkungen unterworfen '