Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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Das gegenwärtige Wohnhaus in unserer Villa 
wird jedenfalls bis zur Beendigung eines Theils 
des Bibliotheksbaues stehen bleiben können, und 
braucht auch erst, .falls es mit der Zeit baufällig 
geworden,, niedergerissen zu werden. 
Artikel IV. 
Wir wollen, daß aller Grund und Boden 
unserer Villa vor dem Wilhelmshöher Thore,, 
der nach der Errichtung der Bibliothekstzebäude 
auf demselben übrig bleibt, zur Anlegung eines 
Bibliotheksgartens dienen, welcher dem Publikum 
zur Erholung offen stehen mag. Die Bedingungen 
zu bestimmen, unter denen der Besuch dieses 
Gartens zu gestatten, wird dem, vom Stadtrath 
für unsere Stiftung bestellten Administrator zu 
stehen und obliegen. 
Wir erklären, nichts dagegen zu haben, daß 
der Reservefond unserer Stiftung, nachdem durch 
denselben die in unserem Testamente angedeuteten 
Zwecke erfüllt sind, mit der Zeit theilweise auch 
dazu solle benutzt werden können, durch Ankauf 
an den Garten stoßenden Ländereien, dessen Terrain 
noch weiter zu vergrößern und auszudehnen. Wie 
und auf welche Weise der Boden des Bibliotheks- 
garteus mit den darauf befindlichen Obstbäumen 
zum Vortheil unserer Stiftung zu utilisiren, stellen 
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