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dort sich vorfindenden Büchern >und Manuskripten- <
samrnlungen nebst den Schränken, worin sie sich
aufgestellt befinden. Mit den Büchern und Manu- i t
skripten, die sich theils dort, theils in unserer
Miethwohnung in der Stadt vorfinden, mögen
Kisten angefüllt werden, die nach einem andern
Orte zu transportiren und einstweilen in einem
der Stadt angehörigen Lokale unter Aufsicht-der '
Stiftungsverwältung aufzubewahren sind. Der
geräumige Boden des städtischen Spritzenhauses
in der Stadt oder des Realschulgebäudes möchte
sich vielleicht am besten dazu geeignet finden.
Was die in unserem Nachlasse sich vorfindende
Sammlung von Oelgemälden betrifft, so sollen
nur solche, welche mehr oder weniger künstlerischen
Werth haben, nach Vorschrift unseres Testaments,
zur Ausschmückung der Wände der Arbeitszimmer
und Corridors des künftigen Bibliotheksgebäudes
verwendet, alle übrigen dagegen mit den anderen
Mobilien entweder öffentlich versteigert oder aus
der ^Hcrnd verkauft werden. Die für die ange
gebene Bestimmung zurückzubehaltenden Bilder
werden bis zum Zeitpunkt der Vollendung der
inneren Einrichtung' des Bibliotheksgebäudes,
gleich den Büchern und Handschriften unserer ^
Hinterlassenschaft in irgend einem' der Stadt '
Cassel angehörigen Lokal' interimistisch aufzu
bewahren sein.