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Lokals zur Aufstellung und Aufbewahrung eines
Bücherschatzes zu bestreiten und einen Separatfond
zur Deckung der übrigen im § 7 der Testament
urkunde bezeichneten Ausgaben zu bilden, wird
der Zeitpunkt eintreten, wo mit Ausführung des
städtischen Bibliotheksgebäudes der Anfang gemacht
werden kann. Jedenfalls wird also eine Reihe
von Jahren, verfließen, ehe dazu zu schreiten.
Das Interesse unserer Stiftung aber erheischt,
daß mittlerweile unser Landgut in der Wilhelms
höher Allee zum Vortheil unserer Stiftung benutzt
werde. So lange der Bau eines Bibliotheks
gebäudes auf dem Terrain besagten Landguts
nicht in Angriff genommen wird, ist daher Sorge
dafür zu tragen, Haus und Garten auf die möglichst
Vortheilhafteste Weife für Rechnung des Stiftungs
fonds zu verpachten. Was das Haus. betrifft,
welches bisher von uns selber während der
Sommermonate alljährlich bewohnt ward, ,so
dürfte es leicht fein, dasselbe gut zu vermiethen,
da Wohnungen in der Wilhel-mshöher Allee gegen
wärtig sehr gesucht sind, und dasselbe wegen seiner
vorzüglichen Lage besondere Annehmlichkeiten dar
bietet, zumal wenn der Eintritt in den großen.
Garten damit verbunden würde, oder der letztere
' ganz oder theilweise damit vereinigt bliebe.
Da die Bodenbeschaffenheit der Gartenländerei
von solcher Güte ist, daß sie zu jeglicher Kultur-