Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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Lokals zur Aufstellung und Aufbewahrung eines 
Bücherschatzes zu bestreiten und einen Separatfond 
zur Deckung der übrigen im § 7 der Testament 
urkunde bezeichneten Ausgaben zu bilden, wird 
der Zeitpunkt eintreten, wo mit Ausführung des 
städtischen Bibliotheksgebäudes der Anfang gemacht 
werden kann. Jedenfalls wird also eine Reihe 
von Jahren, verfließen, ehe dazu zu schreiten. 
Das Interesse unserer Stiftung aber erheischt, 
daß mittlerweile unser Landgut in der Wilhelms 
höher Allee zum Vortheil unserer Stiftung benutzt 
werde. So lange der Bau eines Bibliotheks 
gebäudes auf dem Terrain besagten Landguts 
nicht in Angriff genommen wird, ist daher Sorge 
dafür zu tragen, Haus und Garten auf die möglichst 
Vortheilhafteste Weife für Rechnung des Stiftungs 
fonds zu verpachten. Was das Haus. betrifft, 
welches bisher von uns selber während der 
Sommermonate alljährlich bewohnt ward, ,so 
dürfte es leicht fein, dasselbe gut zu vermiethen, 
da Wohnungen in der Wilhel-mshöher Allee gegen 
wärtig sehr gesucht sind, und dasselbe wegen seiner 
vorzüglichen Lage besondere Annehmlichkeiten dar 
bietet, zumal wenn der Eintritt in den großen. 
Garten damit verbunden würde, oder der letztere 
' ganz oder theilweise damit vereinigt bliebe. 
Da die Bodenbeschaffenheit der Gartenländerei 
von solcher Güte ist, daß sie zu jeglicher Kultur-
	        
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