Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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der genannten Staatsbehörde mitgetheilt und 
dieselbe von Seiten der städtischen Behörde all- , 
jährlich durch Bermittelung des betreffenden Land 
rathsamts über die Lage unserer Stiftung ' in . 
Kenntniß gesetzt und erhalten werden möge. 
Artikel II. ' 
Bei der zu treffenden Wahl eines passenden 
Orts für die Errichtung eines künftigen Bibliotheks 
gebäudes zur Ausführung und Verwirklichung 
unserer Stiftung war in Erwägung zu ziehen, 
daß jener Ort hinlänglichen Flächenraum 
darbieten müsse, um diesem Gebäude all 
mählich eine weitere Ausdehnung und einen 
größeren Umfang geben zu können, damit solches 
auch in der Folgezeit' immerdar für seine Be 
stimmung genüge. Denn der Bücherschatz unserer 
städtischen Bibliothek wird, bei der Summe, die 
in unserm Testament, zu dessen alljähriger Ver- » 
Mehrung angewiesen ist, im Laufe der Zeiten 
voraussichtlich dergestalt anwachsen und sich ver 
größern, daß das ursprünglich zur Aufbewahrung 
desselben bestimmte Gebäude, selbst wenn es vom 
ziemlich ansehnlichem Umfang wäre, doch nach- 
gehends der nöthigen Räumlichkeit entbehren 
und dessen Vergrößerung dringendes Bedürfniß ' 
werden wird. Zwar war für einen solchen Fall,
	        
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