Volltext: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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Oodicill 
zu unserem im Jahre 1845 beim Stadtgericht zu 
Cassel dcponirten Testamente. 
Das vorliegende Codicill enthält acht Zusätze 
oder -Supplementär-Artikel zu unserer Testaments- 
Akte vom 5. Juni 1845, die theils als Ergänzung 
derselben, theils als Erläuterung unserer Letzten 
willensmeinung angesehen und beachtet werden 
sollen. - , 
Artikel I. 
Um der städtischen Verwaltung * unserer 
Stiftung einen möglichst einfachen, regelmäßigen 
und prompten Geschäftsgang zu sichern, wird der 
Stadtrath zr/ Cassel entweder aus seiner Mitte, 
oder auch außerhalb des Kreises des zeitigen 
Personals .der städtischen Behörde unter den 
Ortsbürgern einen, sowohl mit der gehörigen 
Geschäftskenntniß und Einsicht als mit Lust, zu 
gemeinnütziger Thätigkeit ausgerüsteten Mann er 
wählen, der unter seiner (des Stadtraths) Ober 
aufsicht speziell jener Verwaltung vorzustehen er 
mächtigt wird.
	        
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