:•» a.. a
Oodicill
zu unserem im Jahre 1845 beim Stadtgericht zu
Cassel dcponirten Testamente.
Das vorliegende Codicill enthält acht Zusätze
oder -Supplementär-Artikel zu unserer Testaments-
Akte vom 5. Juni 1845, die theils als Ergänzung
derselben, theils als Erläuterung unserer Letzten
willensmeinung angesehen und beachtet werden
sollen. - ,
Artikel I.
Um der städtischen Verwaltung * unserer
Stiftung einen möglichst einfachen, regelmäßigen
und prompten Geschäftsgang zu sichern, wird der
Stadtrath zr/ Cassel entweder aus seiner Mitte,
oder auch außerhalb des Kreises des zeitigen
Personals .der städtischen Behörde unter den
Ortsbürgern einen, sowohl mit der gehörigen
Geschäftskenntniß und Einsicht als mit Lust, zu
gemeinnütziger Thätigkeit ausgerüsteten Mann er
wählen, der unter seiner (des Stadtraths) Ober
aufsicht speziell jener Verwaltung vorzustehen er
mächtigt wird.