Indem wir uns der Hoffnung hingeben, daß
durch das vom uns gegebene Beispiel^ Personen
von Vermügen in unserem Vaterlande, sowie in
andern Ländern zur Errichtung ähnlicher Stiftungen
aufgemuntert werden können, drücken wir schließlich
den Wunsch aus, daß der Inhalt unseres Testa
ments nach unserem Ableben öffentlich bekannt
gemacht werden möge. ■ '
Dies ist unser letzker Wille, welcher als Testa-
' ment oder Codieill oder auf jebe. sonstige Art zu
Recht bestehen soll, und zu dessen Gültigkeit wir
die gegenwärtige Urkunde, nachdem wir solche
- zuvor wohlbedächtig überlesen, eigenhändig unter
schrieben und besiegelt haben, bei dem hiesigen
Stadtgericht hinterlegen werden.
So geschehen,- Cassel, am 3. Junius 1845.
<15. 8.) Friedrich Wilhelm August Murhard.
(L. 8.) Johann Karl Adam Murhard.