— '44 —
ein Selbstergänzungsrecht durch Wahl von even
tuellen Ersatzmännern für alle Zukunft, damit es
ein nie aussterbendes Institut konstituire.
Das solchergestalt in allen kommenden Zeiten
in steter Wirksamkeit verbleibende Kollegium der
für die Murhard'sche Stiftung bestellten drei l, fj
Trustees ist kraft dieser Testamentsurkunde von
uns bevollmächtigt, über die genaue Erfüllung
sämmtlicher in derselben enthaltenen Verfügungen, l
soweit dasselbe es für dienlich erachtet und solches
nicht schon durch das wohlverstandene eigene In
teresse der städtischen Behörden, denen die Er
haltung, das Wohl und der Flor eines ihrer
Commune so sehr zur Ehre und züm Ruhme
gereichenden großartigen Instituts schon an und
für sich am Herzen liegen muß, bewirkt wird, ein
wachsames Auge zu haben. Sollten bei der Aus
führung der Bestimmungen dieser unserer letzten
Willensakte Zweifel'über die Art und Weise, wie
dieselben, dem Wunsche und Willen der Testatoren
gemäß, in Vollziehung zu setzen und in Erfüllung
zu bringen, sich darbieten, dann ist unser Wille,
daß das Kollegium der drei Trustees in allen
solchen Fällen als Ausleger unserer Absicht- und
Willensmeinung betrachtet werde und ihm allezeit
die-entscheidende Stimme dabei zukomme.
Auch soll es diesem Kollegium der Trustees bei
unserer Stiftung zustehen, die jährlich abzulegenden