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seinen Bestimmungen und Anordnungen sowie zu
Vertretern der Interessen unserer Stiftung in
allen vorkommenden Fällen bestellen wir drei
unserer Mitbürger, in deren anerkannte Rechtlich
keit und Gewissenhaftigkeit wir ein unbeschränktes
Vertrauen setzen und die wir als Freunde hoch
schätzen^ nämlich
den Herrn Or. Bernhardi, Bibliothekar der
Landesbibliothek,
den Herrn Obergerichtsanwalt Schwarzen
berg und
den Herrn Bürgermeister Wifipermann in
Cassel,
mit allen den Befugnissen, Rechten und Attri
butionen, die englischen Trustees zustehen.
Diese drei Vertrauensmänner werden ein
Kollegium für die genaue Vollziehung, Ausführung
und Aufrechthaltung unseres letzten Willens bilden,
welches niemals ausstirbt, indem dasselbe sich für
alle Zukunft durch eigene freie Wahl selbst er
gänzt. Um zu verhüten, daß jemals in diesem
Kollegium eine Lücke entstehe, haben die drei
Mitglieder desselben sich im Voraus ungesäumt
drei Ersatzmänner oder Stellvertreter zu erwählen,
die bestimmt sind, für" den Fall ihres Ablebens
oder Austritts sie zu ersetzen und im Fall einer
eintretenden Vakanz an ihre Stelle in das Kolle-