Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

<n 
— 41 — 
übrigen Räumen des Bibliothekslokals sind die 
Oefen zu entfernen. 
' . 8 24. 
Die von uns gegründete städtische Bibliothek 
soll dem Publikum erst eröffnet werden, wenn 
sie zu einer angemessenen Größe herangewachsen 
sein und die Bä-ndezahl sich zum mindesten aus 
, 10 bis 12000 belaufen wird. 
8 25. 
Unsere Universalerbin, die Stadt Cassel, soll- 
verpflichtet sein, aus den Einkünften unseres ihr 
-anvertrauten Stiftungsfonds eine Leibrente von 
jährlich Vierhundert Thalern (400 Thlr.) an unseren 
alten Diener Johannes Vogl auszuzahlen, 
welcher von Jugend an den größten und schönsten 
Theil feines Lebens in unseren Diensten zugebracht 
und durch die unwandelbar uns bewiesene Treue 
und Anhänglichkeit die gerechtesten Ansprüche aus 
unsere Dankbarkeit sich erworben hat. Diese jähr 
liche Leibrente soll an denselben in monatlichen 
Raten vom Todestage des letztlebenden von uns 
angerechnet, bis zu seinem Tode regelmäßig verab- 
' folgt werden. 
8 26. 
Zu Exekutoren und künftigen Wächtern und 
Beschützern dieses unseres Testaments nach allen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.