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unserer Bibliothek zur Anschaffung von kostbaren
Pracht- und theueren Kupferwer-en verwendet
werden, es sei denn, daß man sehr wohlseil dazu
kommen könnte. t
Die Hälfte der zur Anschaffung von Büchern
für die Bibliothek disponiblen Fonds ist jährlich
anzuwenden, neu erschienene Schriften auf dem
Wege des Buchhandels zu beziehen, während die
andere Hälfte jener Fonds dazu bestimmt sein
soll, Bücher gelegentlich aus der dritten Hand-,
von Antiquaren oder in Bücherversteigerungen
oder auch von Verlagshandlungen bei herab
gesetzten Preisen zu erwerben. Auch ganze Bücher
sammlungen können, falls sich eine Vortheilhafte
Gelegenheit zur Vermehrung der Bibliothek zu
einem billigen Preise darbietet, angekauft werden,
vorausgesetzt, daß die Hälfte der laufenden Jahres
zinsen des Stiftungsfonds hinreicht, eine solche
Ausgabe zu bestreiten.
Wenngleich die städtische Bibliothek bei der
jährlichen regelmäßigen Verwendung der ihr zur
Vermehrung ihrer Büchersammlung zu Gebot
stehenden Geldmittel nach den obigen Vorschriften
hauptsächlich auf den Ankauf von Schriften und
Werken aus gewissen oben bezeichneten Klassen
oder Fächern, eingeschränkt sein soll, so ist doch
nicht unsere Intention, daß die Bibliothek dadurch
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