Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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So gewiß eine öffentliche Bibliothek nicht wie 
ein todter Schatz angesehen werden soll, so gewiß 
müssen aber auch Grenzen sein in deren Benutzung. 
Im Obigen haben wir die Bedingungen vor 
gezeichnet, unter denen unsere Bibliothek von 
Jedermann soll benutzt werden können. Während 
der Gebrauch aller - in derselben vorhandenen 
Werke im Lokale selber nach unserem Willen durch 
aus keiner Beschränkung unterworfen sein soll, 
hat durch Erfahrung belehrt, die Sorge für die 
Erhaltung der Bibliothek in ihrer Integrität uns 
Einschränkungen beim Ausleihen der Bücher für 
zuträglich erachten lassen. Unser Wunsch ist, daß, 
wenn Bücher aus unserer Bibliothek ausgeliehen 
werden, dies immer vorzugsweise an Personen 
geschehe, die einen wissenschaftlichen Zweck bei 
deren Gebrauch haben, nicht aber an solche, di.e 
nur etwas zu lesen haben wollen, um ihre müssigen 
Stunden auszufüllen; denn dazu sind die Leihbiblio 
theken da. Es erscheint uns zugleich nicht un 
billig, von denjenigen, welche unser Institut in 
der Weise benutzen wollen, daß sie zum bequemen 
Studium Bücher nach ihren Wohnungen mitzu 
nehmen begehren, zu verlangen, daß sie von ihrer 
Seite, wenn auch nur durch Darbringung eines 
kleinen Scherfleins, zur Vermehrung und Be 
reicherung der Bibliothek beizutragen. Wir wollen 
daher, daß^ Niemand darauf soll Anspruch machen
	        
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