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So gewiß eine öffentliche Bibliothek nicht wie
ein todter Schatz angesehen werden soll, so gewiß
müssen aber auch Grenzen sein in deren Benutzung.
Im Obigen haben wir die Bedingungen vor
gezeichnet, unter denen unsere Bibliothek von
Jedermann soll benutzt werden können. Während
der Gebrauch aller - in derselben vorhandenen
Werke im Lokale selber nach unserem Willen durch
aus keiner Beschränkung unterworfen sein soll,
hat durch Erfahrung belehrt, die Sorge für die
Erhaltung der Bibliothek in ihrer Integrität uns
Einschränkungen beim Ausleihen der Bücher für
zuträglich erachten lassen. Unser Wunsch ist, daß,
wenn Bücher aus unserer Bibliothek ausgeliehen
werden, dies immer vorzugsweise an Personen
geschehe, die einen wissenschaftlichen Zweck bei
deren Gebrauch haben, nicht aber an solche, di.e
nur etwas zu lesen haben wollen, um ihre müssigen
Stunden auszufüllen; denn dazu sind die Leihbiblio
theken da. Es erscheint uns zugleich nicht un
billig, von denjenigen, welche unser Institut in
der Weise benutzen wollen, daß sie zum bequemen
Studium Bücher nach ihren Wohnungen mitzu
nehmen begehren, zu verlangen, daß sie von ihrer
Seite, wenn auch nur durch Darbringung eines
kleinen Scherfleins, zur Vermehrung und Be
reicherung der Bibliothek beizutragen. Wir wollen
daher, daß^ Niemand darauf soll Anspruch machen