Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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kann. z. B. der Gebrauch der Bücher in seiner 
Studierstube ein nothwendiges Bedürfniß sein und 
wer sich mit literarischen Arbeiten beschäftigt, 
bedarf der Bücher in der Nähe feines Schreib 
pultes. Um dem so häufig in öffentlichen Biblio 
theken namentlich in Deutschland mit dem Bücher 
ausleihen getriebenen Mißbrauche vorzubeugen, 
ist ’ in dem Bibliotheks-Reglement vorzuschreiben, 
daß-erstlich gleichzeitig nie mehr als drei Bände 
an Einen verliehen werden dürfen und zweitens, 
daß Niemand länger als vier Wochen hindurch 
ein von der Bibliothek geliehenes Buch in seinem 
Hause behalten darf. Im Fall der Uebertreibung 
dieser'letzten Vorschrift soll er auf den Zeitraum 
emeT Jahres der Vergünstigung verlustig werden, 
ferner Bücher aus der Bibliothek geliehen zu er 
halten. Uebrigens wird am besten verhindert 
werden, daß unser Institut in eine Leihbibliothek 
ausarte, wenn darauf gesehen wird, daß nur 
Bücher ernsten, wissenschaftlichen Inhalts, geeignet 
zum Unterricht und zur Belehrung, nicht aber 
solche, welche' eine blos zeitvertreibende, unter 
haltende oder belustigende Lektüre gewähren, an 
geschafft werden. 
Bei . der Ausgabe und Verabfolgung von 
Büchern aus dem Bibliothekslokale muß im All 
gemeinen als Grundsatz gelten und dem Biblio 
thekar bei dessen spezieller Verantwortlichkeit zur
	        
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