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kann. z. B. der Gebrauch der Bücher in seiner
Studierstube ein nothwendiges Bedürfniß sein und
wer sich mit literarischen Arbeiten beschäftigt,
bedarf der Bücher in der Nähe feines Schreib
pultes. Um dem so häufig in öffentlichen Biblio
theken namentlich in Deutschland mit dem Bücher
ausleihen getriebenen Mißbrauche vorzubeugen,
ist ’ in dem Bibliotheks-Reglement vorzuschreiben,
daß-erstlich gleichzeitig nie mehr als drei Bände
an Einen verliehen werden dürfen und zweitens,
daß Niemand länger als vier Wochen hindurch
ein von der Bibliothek geliehenes Buch in seinem
Hause behalten darf. Im Fall der Uebertreibung
dieser'letzten Vorschrift soll er auf den Zeitraum
emeT Jahres der Vergünstigung verlustig werden,
ferner Bücher aus der Bibliothek geliehen zu er
halten. Uebrigens wird am besten verhindert
werden, daß unser Institut in eine Leihbibliothek
ausarte, wenn darauf gesehen wird, daß nur
Bücher ernsten, wissenschaftlichen Inhalts, geeignet
zum Unterricht und zur Belehrung, nicht aber
solche, welche' eine blos zeitvertreibende, unter
haltende oder belustigende Lektüre gewähren, an
geschafft werden.
Bei . der Ausgabe und Verabfolgung von
Büchern aus dem Bibliothekslokale muß im All
gemeinen als Grundsatz gelten und dem Biblio
thekar bei dessen spezieller Verantwortlichkeit zur