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die Zahl der Bände unserer Bibliothek sich der
gestalt vermehren wird, daß es an hinlänglichem
Raum zu deren Aufstellung und Aufbewahrung
in dem Anfangs zu diesem Zweck bestimmten
Bibliotheksgebäude gebrechen wird, so soll, wenn
dieser Fall eintritt, ein zweites Bibliotheksgebäude
erbaut oder käuflich erworben werden, dessen Kosten
aus dem jährlich zurückgelegten Reservefond der
Bibliothek zu bestreiten sind. In einem solchen
Falle wird die im Reservefond gesammelte Summe
nicht wie im § 9 bestimmt ist, nach Ablauf von
zehn Jahren zum Stiftungs-Kapitalstock geschlagen,
sondern die Bildung eines Reservefonds ferner
und zwar so lange fortgesetzt, bis die Summe
zusammengebracht ist, deren man zur Errichtung
oder Erwerbung eines zweiten Bibliotheksgebüudes
bedarf. In dieses zweite Bibliotheksgebäude sind
alsdann sämmtliche Druckwerke'aus früheren Jahr
hunderten zu transportiren, um dort aufgestellt
und aufbewahrt zu werden, damit größerer Raum
für die Bücher des laufenden und allenfalls des
nächst vorhergehenden Jahrhunderts in dem bis
herigen Bibliotheksgebäude gewonnen werde. Ans
diesem Grunde ist gleich Anfangs schon bei der
ersten Ausstellung der Bücher in unserer Biblio
thek die Einrichtung zu treffen, daß die Druck
werke nach den Jahrhunderten, worin sie erschienen
sind, von einander getrennt und die Bücher jedes