Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

26 
die Zahl der Bände unserer Bibliothek sich der 
gestalt vermehren wird, daß es an hinlänglichem 
Raum zu deren Aufstellung und Aufbewahrung 
in dem Anfangs zu diesem Zweck bestimmten 
Bibliotheksgebäude gebrechen wird, so soll, wenn 
dieser Fall eintritt, ein zweites Bibliotheksgebäude 
erbaut oder käuflich erworben werden, dessen Kosten 
aus dem jährlich zurückgelegten Reservefond der 
Bibliothek zu bestreiten sind. In einem solchen 
Falle wird die im Reservefond gesammelte Summe 
nicht wie im § 9 bestimmt ist, nach Ablauf von 
zehn Jahren zum Stiftungs-Kapitalstock geschlagen, 
sondern die Bildung eines Reservefonds ferner 
und zwar so lange fortgesetzt, bis die Summe 
zusammengebracht ist, deren man zur Errichtung 
oder Erwerbung eines zweiten Bibliotheksgebüudes 
bedarf. In dieses zweite Bibliotheksgebäude sind 
alsdann sämmtliche Druckwerke'aus früheren Jahr 
hunderten zu transportiren, um dort aufgestellt 
und aufbewahrt zu werden, damit größerer Raum 
für die Bücher des laufenden und allenfalls des 
nächst vorhergehenden Jahrhunderts in dem bis 
herigen Bibliotheksgebäude gewonnen werde. Ans 
diesem Grunde ist gleich Anfangs schon bei der 
ersten Ausstellung der Bücher in unserer Biblio 
thek die Einrichtung zu treffen, daß die Druck 
werke nach den Jahrhunderten, worin sie erschienen 
sind, von einander getrennt und die Bücher jedes
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.