Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

dann soll auch diese allzeit von unserer Bibliothek 
gesondert bleiben, wenngleich nichts im Wege 
steht, daß der Bibliothekar der letzteren auch zu 
gleich mit der Besorgung der Geschäfte für erstere 
beauftragt werde. 
8 16. 
Der aus der Murhard'schen Stiftung hervor 
gegangene Bücherschatz soll allezeit in seiner In 
tegrität erhalten werden. Es dürfen daher die 
darin einmal aufgenommenen Bücher nie verkauft, 
an andere Institute überlassen oder abgegeben 
oder sonst daraus entfernt werden. Die für die 
Bibliothek erworbenen Bücher, Schriften und Werke 
bleiben vielmehr für immer integrirende Bestand- 
theile derselben. Eine Veräußerung irgend eines 
Theils der Büchersammlung, etwa wegen Mangels 
an Raum, soll auch in ferner Zukunft niemals 
zulässig sein. Nur in Ansehung von Doubletten 
der Bibliothek kann eine Vertauschung gegen 
Werke, welche dieselbe noch nicht besitzt, oder, 
wenn sich dazu keine Gelegenheit darbietet, eine 
Ueberlassung an ein anderes ösfentliches Institut 
stattfinden. 
8 17. 
Da sich voraussehen läßt, daß mit der Zeit, 
wenngleich erst in ferner Zukunft, nach und nach
	        
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