dann soll auch diese allzeit von unserer Bibliothek
gesondert bleiben, wenngleich nichts im Wege
steht, daß der Bibliothekar der letzteren auch zu
gleich mit der Besorgung der Geschäfte für erstere
beauftragt werde.
8 16.
Der aus der Murhard'schen Stiftung hervor
gegangene Bücherschatz soll allezeit in seiner In
tegrität erhalten werden. Es dürfen daher die
darin einmal aufgenommenen Bücher nie verkauft,
an andere Institute überlassen oder abgegeben
oder sonst daraus entfernt werden. Die für die
Bibliothek erworbenen Bücher, Schriften und Werke
bleiben vielmehr für immer integrirende Bestand-
theile derselben. Eine Veräußerung irgend eines
Theils der Büchersammlung, etwa wegen Mangels
an Raum, soll auch in ferner Zukunft niemals
zulässig sein. Nur in Ansehung von Doubletten
der Bibliothek kann eine Vertauschung gegen
Werke, welche dieselbe noch nicht besitzt, oder,
wenn sich dazu keine Gelegenheit darbietet, eine
Ueberlassung an ein anderes ösfentliches Institut
stattfinden.
8 17.
Da sich voraussehen läßt, daß mit der Zeit,
wenngleich erst in ferner Zukunft, nach und nach