Volltext: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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könnte, stets disponiren zu können. Im Fall der 
verlangte Preis die Summe überschreitet, worüber 
zu verfügen ihm zusteht, hat er die Verbindlichkeit, 
zuvor die Beistimmung von dem- im vorhergehen 
den § 13 näher bezeichneten Verwaltungs-Kollegium 
einzuholen, sei es in einer Sitzung desselben oder 
durch schriftliche Communication. 
8 15. 
Die von uns gestiftete und hinlänglich dotirte, 
.unseren Namen führende städtische Bibliothek soll 
stets und immerwährend als selbstständiges 
Institut bestehen und daher niemals und zu keiner 
Zeit mit einer anderen Bibliothek vereinigt werden. 
Sie soll nie ihre für sich bestehende Existenz und 
ihren Namen verlieren. Sie kann durch Geschenke 
und Vermächtnisse vermehrt und vergrößert werden, 
aber dadurch soll sie weder den Charakter ihrer 
Selbstständigkeit, noch ihren eigenthümlichen Namen 
einbüßen. Sie bleibt getrennt von der zum Ge 
brauch der Mitglieder der städtischen Behörden 
im Rathhause errichteten Büchersammlung. Eben 
so. wenig soll sie jemals mit der Schulbibliothek 
in der städtischen Realschule verbunden werden. 
Sollte mit der Zeit eine Volks- oder Bürger- 
bibliothek in der Stadt Cassel gegründet werden,
	        
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