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tirten Mitglied ^ und mit Hinznziehung-des zeitigen,
Bibliothekars^ der .Stadtbibliothek ein Kollegium
bilden, welches sich den Vorsitzenden aus seinen
Mitgliedern selber erwählt. Diesem Kollegium
kommt es zu, sich mit der Entwerfung zweck
mäßiger Statuten für. die Stadtbibliothek zu be
sassen, für deren treue Beobachtung alsdann zu.-
nächst der Bibliothekar verantwortlich ist. Von
demselben Kollegium gehen die Vorschläge zu den
jährlich für die Bibliothek anzuschaffenden Bücher,
soweit es der Stistungsfonds gestattet, aus. Auch
andere das Interesse dieser Anstalt berührende
Gegenstände werden iü demselben berathen. Es
dürfte hinreichen, wenn sich die Mitglieder dieses
Kollegiums zu den eben angegebenen Zwecken
etwa vierteljährlich zu einer Konferenz-Sitzung
vereinigten.
8 1^.
Dem zeitigen Bibliothekar liegt es besonders
ob, dem im vorstehenden § genannten Kollegium
Anträge zu machen hinsichtlich des Ankaufs neuer
Bücher und die Lücken zu bezeichnen, welche aus
zufüllen sind. Derselbe muß jedoch zugleich befugt
sein, über eine gewisse Summe, deren Maximum
zu bestimmen ist, zur Erwerbung von Werken
aus dritter Hand, wozu sich Gelegenheit darbieten