Full text: Testament und Codicill der Gebrüder Hofrath Dr. Friedrich Wilhelm Murhard und Dr. Johann Carl Adam Murhard von Cassel

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tirten Mitglied ^ und mit Hinznziehung-des zeitigen, 
Bibliothekars^ der .Stadtbibliothek ein Kollegium 
bilden, welches sich den Vorsitzenden aus seinen 
Mitgliedern selber erwählt. Diesem Kollegium 
kommt es zu, sich mit der Entwerfung zweck 
mäßiger Statuten für. die Stadtbibliothek zu be 
sassen, für deren treue Beobachtung alsdann zu.- 
nächst der Bibliothekar verantwortlich ist. Von 
demselben Kollegium gehen die Vorschläge zu den 
jährlich für die Bibliothek anzuschaffenden Bücher, 
soweit es der Stistungsfonds gestattet, aus. Auch 
andere das Interesse dieser Anstalt berührende 
Gegenstände werden iü demselben berathen. Es 
dürfte hinreichen, wenn sich die Mitglieder dieses 
Kollegiums zu den eben angegebenen Zwecken 
etwa vierteljährlich zu einer Konferenz-Sitzung 
vereinigten. 
8 1^. 
Dem zeitigen Bibliothekar liegt es besonders 
ob, dem im vorstehenden § genannten Kollegium 
Anträge zu machen hinsichtlich des Ankaufs neuer 
Bücher und die Lücken zu bezeichnen, welche aus 
zufüllen sind. Derselbe muß jedoch zugleich befugt 
sein, über eine gewisse Summe, deren Maximum 
zu bestimmen ist, zur Erwerbung von Werken 
aus dritter Hand, wozu sich Gelegenheit darbieten
	        
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